BU-Versicherung und Alternativen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Es gibt jedoch Gründe, die eine Alternative der Arbeitskraftabsicherung bedürfen. Da ist zum einen der Preis, der insbesondere für körperlich Tätige wegen der Höhe abschreckend wirken kann. Zum anderen werden Anträge auf Berufsunfähigkeitsversicherungen von den Versicherern abgelehnt, weil der Gesundheitszustand der Kunden nicht der Kalkulation entspricht. Dann ist es wichtig nachfolgende Alternativen zu prüfen. Alle haben jedoch ihre Vor- und Nachteile.
Wichtig zu wissen: Die nachfolgenden Versicherungen sind keine Art von Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine andere Versicherungslösung, die auch die Arbeitskraft absichern kann. Auch können sie zur Überbrückung dienen bis eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist (z.B. bei Rückstellung auf Grund Psychischer Erkrankungen, 5 Jahre nicht mehr in ärztlicher Behandlung).
Hier finden Sie ausführliche Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der Berufsunfähigkeitsversicherung am ähnlichsten. Sie leistet in Form einer Rente, wenn der Versicherte seine Arbeitskraft nahezu vollständig verloren hat. Die Versicherer lassen aber häufig eine tägliche Arbeitszeit von unter drei Stunden zu. Für Personen mit Vorerkrankungen, Risikoberufen (z.B. Dachdecker) oder unbezahlter Tätigkeit (z.B. Hausfrauen) ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oft eine sinnvolle Alternative für Teilabsicherung. Aufgrund des im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung niedrigeren Beitrages kann sie auch für körperlich Tätige interessant sein.

Tipp: Vergleichen Sie die Leistungen der einzelnen Anbieter, da sie sich unterscheiden.

Grundfähigkeitenversicherung

Grundfähigkeitenversicherung

Die Grundfähigkeitenversicherung nimmt weder die erlittene Körperschädigung noch den Verlust des Arbeitseinkommens zum Maßstab. Stattdessen wird die Versicherungsleistung dann fällig, wenn der Versicherte (ähnlich wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung definiert) bestimmte vertraglich aufgelistete Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppen steigen) nicht mehr alleine bewerkstelligen kann. Die Kriterien für eine Rentenzahlung sind streng. Voraussetzung ist, dass die verlorenen Fähigkeiten voraussichtlich für mindestens 12 Monate (gute Angebote 6 Monate) und auch meist vollständig einbüßt.
Vorteilhaft ist jedoch, dass die Risikoprüfung des Versicherungsschutzabschlusses weniger streng ist als die bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit ist die Grundfähigkeitenversicherung für Personen mit Vorerkrankungen (z.B. psychischen Erkrankungen) eine Alternative zur Teilabsicherung. Aufgrund des im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung niedrigeren Beitrages kann sie auch für körperlich Tätige interessant sein.

Tipp: Vergleichen Sie die Leistungskataloge der einzelnen Anbieter, da sie sich unterscheiden. So zahlt z.B. ein Anbieter bereits bei Verlust der Grundfähigkeiten "Knien oder Bücken", "Riechen/Schmecken" sowie "Ziehen/Schieben".

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die Unfallversicherungzahlt im Falle eines Unfalls in der Freizeit oder im Beruf, wenn der Versicherte durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen) erleidet. Unter "dauerhaft" wird in der Regel ein Zeitraum von mindestens drei Jahren gesehen. Für die Leistung wird die erlittene Körperschädigung als Maßstab genommen. Der Schutz tritt schon bei kleinsten Beeinträchtigungen in Kraft. Diese sind maßgebend für die Auszahlungssumme und werden nach einer Gliedertaxe in Invaliditätsgraden vom jeweiligen Versicherer festgelegt. Ist man beispielsweise nach einem Unfall auf einem Auge blind, so gilt ein Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Da Krankheiten und Abnutzungserscheinungen nicht versichert sind, ist der Versicherungsschutz sehr preiswert zu bekommen. Auf Grund der weniger strengen Risikoprüfung für den Abschluss des Versicherungsschutzes (teilweise ohne Gesundheitsfragen) ist sie für Personen, die keinen anderweitigen Versicherungsschutz bekommen (z.B. wegen Vorerkrankungen) oder denen die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer sind (z.B. für körperliche Tätige), eine sinnvolle Alternative zur Teilabsicherung. Auch als Ergänzung eines bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungsschutzes ist sie sinnvoll. Siehe auch Artikel "Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?"

Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten)

Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten)

Die Dread-Disease-Versicherung (übersetzt in etwa "Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten"), auch Schwere-Krankheiten-Versicherung oder "Critical Illness-Police" genannt, zahlt einen einmaligen Geldbetrag, wenn eines der in dem Vertrag festgelegten Ereignisse eintritt, zum Beispiel eine schwere Krebserkrankung. Damit sollen die durch die schwere Krankheit auftretenden hohen Behandlungskosten oder Umbaumaßnahmen im Haus ermöglicht werden. Vorteilhaft ist, dass im Leistungsfall nicht geprüft wird, ob eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt. Es reicht die ärztliche Diagnose, um die Versicherungsleistung zu erhalten. Allerdings: Viele Fälle schwerer Krankheiten und außerdem die weniger spektakulären Ursachen massiver gesundheitlicher Probleme sind in der Regel nicht versichert, zum Beispiel die immer bedeutsamer werdenden psychischen Leiden. Manche Anbieter bieten hier Teilabsicherungen. Deshalb ist die Dread-Disease-Versicherung nicht mit der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar und kommt lediglich in Frage, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist oder als Ergänzung. Zudem kann sie auf Grund der etwas weniger strengen Risikoprüfung für den Abschluss des Versicherungsschutzes interessant sein für Personen mit Vorerkrankungen (z.B. psychischen Erkrankungen). Manche Anbieter bieten die Dread-Disease-Versicherung als fondsgebundene Risikoversicherung mit niedrigeren Beiträgen an. Reicht die Wertentwicklung des Fondsvermögens nicht aus, können die Beiträge oder die Versicherungssumme angepasst werden.

Tipp: Vergleichen Sie die Leistungskataloge der einzelnen Anbieter, da sie sich unterscheiden.

Funktionsinvaliditätsversicherung, All-Risk-Police

Funktionsinvaliditätsversicherung, All-Risk-Police

Die Funktionsinvaliditätsversicherung, teilweise als "All-Risk-Police" bezeichnet, ist noch recht neu am Versicherungsmarkt. Sie ist eine Kombination aus Teilleistungen einer Unfall-, Grundfähigkeiten- und Schwere-Krankheiten-Versicherung. Hier erhalten Sie eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn Sie durch einen Unfall oder durch bestimmte Schäden an inneren Organen invalide werden oder wenn Sie bestimmte Fähigkeiten verlieren und zum Beispiel nicht mehr gehen, sehen oder hören können. Aber auch bei Pflegebedürftigkeit ist eine Leistung fällig. Die Voraussetzungen einer Rentenzahlung sind recht streng. Die Krankheit muss einen vorgegebenen Schweregrad erreichen und die körperlichen Beeinträchtigungen müssen dauerhaft und nicht heilbar sein. Bei Unfällen gibt es erst bei einer Invalidität von mindestens 50 Prozent eine Leistung. Bei der normalen Unfallversicherung gibt es schon bei geringerer Invalidität Leistungen. Vorteilhaft ist, dass die Risikoprüfung für den Abschluss des Versicherungsschutzes weniger streng ist als die bei einem BU-Versicherer. Damit ist die Funktionsinvaliditätsversicherung für Personen mit Vorerkrankungen eine greifbare Alternative als Teilabsicherung. Aufgrund des im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung niedrigeren Beitrages kann sie auch für körperlich Tätige interessant sein. Die Angebote unterscheiden sich z.B. bei den Voraussetzungen. So müssen für Zahlungen die Beeinträchtigungen nicht nur dauerhaft, sondern nur 12 Monate bestehen. Ein Unterschied besteht auch bei der Anzahl der Beeinträchtigungen. Optimal ist, wenn schon die Beeinträchtigung einer einzigen vertraglichen festgelegten körperlichen oder geistigen Fähigkeit ausreicht, um Zahlungen zu bekommen. Im Vergleich zur normalen Unfallversicherung verzichten die Versicherer in der Regel auf ihr Kündigungsrecht. Bei manchen Anbietern steigen die Beiträge im Alter an.

Tipp: Vergleichen Sie die Leistungskataloge der einzelnen Anbieter, da sie sich unterscheiden.

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