Private Krankenversicherung

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung gilt es einiges zu beachten.

Versicherungspflicht für alle

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bereits eine allgemeine Versicherungspflicht für alle, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Das gilt ab 2009 auch für Privatversicherte. Damit haben in Deutschland alle ein Recht, aber jetzt auch die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, wenn sie im Krankheitsfall keinen anderweitigen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten haben. Ob jemand der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugeordnet wird, hängt insbesondere davon ab, wie er zuletzt versichert war.

Einführung des Basistarifs bei PKV

Einführung des Basistarifs bei PKV

Am 1. Januar 2009 wurde der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungen anbieten müssen. Er löst den bisherigen Standardtarif ab. Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen auch keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Die Leistungen im Basistarif müssen in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Versicherungsprämie darf den jeweiligen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Für Beamte gelten anteilige Höchstbeträge je nach Höhe des Anteils, den die Beihilfe abdeckt. Ist das für die Versicherten zu teuer, weil sie durch die Zahlung des Beitrages hilfebedürftig im Sinne der Gesetze zur Grundsicherung würden, wird der Beitrag im Basistarif um die Hälfte reduziert. Und wer auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss zu seiner Versicherungsprämie vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger. Die sozialen Regelungen bei niedrigem Einkommen gelten auch für die private Pflege-Pflichtversicherung.

Wechselmöglichkeit in den PKV-Basistarif

Wechselmöglichkeit in den PKV-Basistarif

Wer 55 Jahre und älter ist oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens wechseln. Gleiches gilt für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können. Wer seit dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, kann sofort den Basistarif wählen oder erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht unter Mitnahme der neu aufgebauten Alterungsrückstellungen in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens der privaten Krankenversicherung.

Alterungsrückstellungen in Krankenversicherung

Alterungsrückstellungen in Krankenversicherung

Versicherte in der privaten Krankenversicherung zahlen mit ihren Prämien zusätzlich so genannte Alterungsrückstellungen, mit denen der Beitragsverlauf im Lebenszyklus geglättet wird. Das heißt, es werden Rücklagen für den höheren medizinischen Versorgungsbedarf im Alter gebildet. Bei einem Versicherungswechsel konnten Alterungsrückstellungen bisher nicht mitgenommen werden. Wer bislang die Versicherung wechseln wollte, musste neue Alterungsrückstellungen aufbauen, was ab einem gewissen Alter einen Wechsel selbst für gesunde Versicherte faktisch ausgeschlossen hat, weil die im neuen Unternehmen geforderten Beiträge durch die verlorenen Rückstellungen unbezahlbar sind. Das änderte sich nun: Privatversicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen in vollem Umfang mit. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 einen neuen Vertrag abgeschlossen haben und jetzt einen neuen Vertrag bei einem anderen Unternehmen abschließen, nehmen ihre Altersrückstellungen eingeschränkt mit. Die Höhe der übertragbaren (portablen) Alterungsrückstellungen richtet sich nach dem Umfang des Basistarifs, d.h. nur die Altersrückstellungen, die dem Basistarif entsprechen, können mitgenommen werden.

PKV-Leistungsumfang ist entscheidend

PKV-Leistungsumfang ist entscheidend

Pauschale Anbieterempfehlungen sind im Bereich Kranken-Vollversicherungen sehr schwierig auszusprechen, da die Versicherer ständig ihre Beiträge und Tarife verändern. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung, denn ein späterer Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung kommt meist nicht infrage bzw. ist wegen dem dann oft schlechteren Gesundheitszustand nicht mehr möglich . Umso wichtiger ist es deshalb, den Leistungsumfang der Police genau unter die Lupe zu nehmen.

Ein wichtiger Leistungsbereich im Alltag sind die ärztlichen Behandlungen, z. B. durch den Hausarzt, einen Internisten odereinen Heilpraktiker. Auch Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente und Impfungen zählen zum Leistungsspektrum ambulanter Behandlungen. Die folgenden Leistungen sollte ein sehr guter Vertrag im beschriebenen Umfang vorsehen:

Basisbehandlungen
Hierzu zählen alle Behandlungen und zwar sowohl in den Praxen der jeweiligen Ärzte wie auch bei Hausbesuchen. Wichtig ist, dass solche Behandlungen bis zum Höchstsatz der GOÄ übernommen werden. Bei sehr guten Verträgen werden sogar Leistungen über diesen Höchstsatz hinaus erstattet, um Behandlungen durch teure Spezialisten oder im Ausland zu ermöglichen. PrivateKrankenversicherungen sollten zudem die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen voll erstatten. 20 Sitzungen sollten auf jeden Fall voll übernommen werden, bei weiteren Sitzungen zahlt die privateKrankenversicherung im Idealfall wenigstens die Hälfte der Kosten.

Hilfsmittel
Unter Hilfsmitteln versteht man alle medizinisch notwendigen Mittel, die der Arzt Ihnen verschreibt, um Krankheiten zu bekämpfen oder zu lindern. Dazu gehören z. B. Rollstühle, Prothesen, aber auch Einlagen und orthopädische Schuhe. Im Idealfall erstattet Ihr Tarif die Hilfsmittel ohne Einschränkung (keine abschließende Aufzählung, technischer Fortschrift wird berücksichtigt).

Sehhilfen
Als Brillenträger sollten Sie nur einen Tarif bei einer privaten Krankenversicherung wählen, der die Erstattung der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen vorsieht. In der Regel gibt es pro Jahr eine Obergrenze, bis zu der die Krankenversicherung sich an den Kosten beteiligt. Darüber hinausgehende Beträge müssen Sie selbst zahlen.

Vorsorgeuntersuchungen
Achten Sie beim Abschluss der privaten Krankenversicherung darauf, dass Vorsorgeuntersuchungen bezahlt werden. Im Idealfall übernimmt die privateKrankenversicherung alle Vorsorgeuntersuchungen unabhängig davon, wie alt Sie sind und wo diese Untersuchungen durchgeführt werden.

Gesundheitsfragen bei Krankenversicherung

Gesundheitsfragen bei Krankenversicherung

- Beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig!
- Verschweigen Sie keine Vorerkrankungen!
- Kündigen Sie eine bestehende Krankenversicherung oder Krankenkassenmitgliedschaft nicht, bevor der neue Vertrag abgeschlossen ist!

Pro und Contra PKV und GKV

Pro und Contra PKV und GKV

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung stellt in der Regel eine Entscheidung fürs Leben dar. Daher empfehlen wir Ihnen, sich auch selbst vor Vertragsabschluss bzw. vor der Angebotseinholung ausführlich zu informieren und das Pro und Contra einer PKV zur Gesetzlichen Krankenkasse abzuwägen. Hier finden Sie eine Kurzübersicht:

"Pro und Contra einer Privaten Krankenversicherung (PKV) zur Gesetzlichen Krankenkasse (GKV)".

Krankenversicherung und Beitragserhöhungen

Krankenversicherung und Beitragserhöhungen

Bei beiden Krankenversicherungs-Systemen müssen Sie langfristig mit einer jährlichen Beitragserhöhung im Schnitt von fünf Prozent rechnen. Schuld sind die regelmäßigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, z.B. auf Grund des medizinischen Fortschritts und längeren Lebens. Beitragserhöhungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht erkennbar, da es dort durch Leistungskürzungen bzw. Zuzahlungen im Krankheitsfall erst zum Ausdruck kommt.

Mehr Informationen:

So kalkuliert eine Versicherung die Beiträge (PKV-Verband)

Broschüre "Alternativen in jeder Lebenslage – Optionen für PKV-Versicherte (PDF, PKV-Verband)
Die Broschüre erläutert die vielfältigen Möglichkeiten der Versicherten, ihren Versicherungsschutz zu jeder Zeit an veränderte Lebenslagen anzupassen. Neben den Optionen der Beitragsentlastung in den typischen PKV-Tarifen enthält die Broschüre umfangreiche Informationen zu den Sozialtarifen der PKV – Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif. Sie bieten Lösungen bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit, bei Hilfebedürftigkeit oder bei der Beitragsreduzierung im Alter. Verschiedene Fallbeispiele zeigen anschaulich, mit welchen Unterstützungen die Versicherten rechnen können.

Tarifwechselrecht Private Krankenversicherung

Tarifwechselrecht Private Krankenversicherung

Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten in der privaten Krankenversicherung den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Beratung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarifwechsel. Seit 1. Januar 2016 gelten neue Tarifwechsel-Leitlinien.

Sie sollen nicht nur das geltende Recht konkretisieren, sondern deutlich darüber hinausgehen. Künftig erhalten die Versicherten der privaten Krankenversicherung bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen – also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Außerdem verpflichten sich die Versicherer, Anfragen zum Tarifwechsel innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.

Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen (Marktanteil 80 Prozent), wechselwilligen Versicherten der privaten Krankenversicherung entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems zu benennen. Die Auswahlkriterien werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Mehr Infos unter www.pkv.de/verband/tarifwechsel-leitlinien-pkv.

Optionen der Beitragsentlastung - Alternativen in jeder Lebenslage

Optionen der Beitragsentlastung - Alternativen in jeder Lebenslage

Die unten genannte Broschüre erläutert die vielfältigen Möglichkeiten der Versicherten, ihren Versicherungsschutz zu jeder Zeit an veränderte Lebenslagen anzupassen. Neben den Optionen der Beitragsentlastung in den typischen PKV-Tarifen enthält die Broschüre umfangreiche Informationen zu den Sozialtarifen der PKV – Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif. Sie bieten Lösungen bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit, bei Hilfebedürftigkeit oder bei der Beitragsreduzierung im Alter. Verschiedene Fallbeispiele zeigen anschaulich, mit welchen Unterstützungen die Versicherten rechnen können.

Broschüre "Alternativen in jeder Lebenslage – Optionen für PKV-Versicherte (PDF, PKV-Verband)

Angebotsservice Krankenversicherung

Angebotsservice Krankenversicherung

GVI-Mitgliedern steht auf Wunsch ein kostenloser Angebotsservice zur Verfügung.

Zum Angebotsservice Krankenversicherung

Rechtschutzversicherung vor KV-Abschluss?

Rechtschutzversicherung vor KV-Abschluss?

Generell empfiehlt es sich bei Abschluss einer Krankenversicherung gleichzeitig (am besten vorher, aber auch noch danach) eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Verweigert der Versicherer die Zahlung einer Leistung kann bei einem Rechtsstreit in Grenzfällen ein hohes Prozesskostenrisiko entstehen. Das gilt ebenfalls, wenn im Falle einer Leistungsbeurteilung der Einwand der Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen gestellt wird. Gerade wenn es um hohe Summen geht, prüfen die Versicherer sehr intensiv eine Zahlungsforderung. Das Wissen über eine Rechtsschutzdeckung erhöht erfahrungsgemäß deren Zahlungs- und Vergleichswilligkeit deutlich.

Günstige Angebote erhalten Sie hier: Zum Angebotsservice Rechtschutzversicherung

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