Alles zu Winterreifen

Foto: TÜV SÜD

09.10.2015. Von „O“ bis „O“ (Oktober bis Ostern) herrscht einem ungeschriebenen Gesetz zufolge Winterreifenzeit. Warum sich der Autofahrer an diesem Zeitraum orientieren sollte, wie die EU-Kennzeichnung beim Kauf neuer Reifen helfen kann und was bei der Fahrt in den Urlaub zu beachten ist, erläutern ARAG-Experten.

Winterreifenpflicht: Was ein Verstoß kostet

Seit November ist die „Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. Wer dagegen verstößt und sein Fahrzeug weder mit Winter- noch Allwetterreifen ausstattet, obwohl es die Straßenverhältnisse erfordern, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen.

Wann ist der beste Zeitraum für Winterreifen?

In welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt, ist nicht festgelegt worden. Experten empfehlen allen Autofahrern, an die angemessene Bereifung zu denken. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen daher schon, wenn die Außentemperaturen auf unter sieben Grad Celsius sinken. Die sogenannte O-bis-O-Regel bringt es hierfür jährlich auf den Punkt. Die Winterreifen sollte man am besten von Oktober bis Ostern anlegen. Denn in einigen Regionen kann es auf den Straßen bereits früh zu frostigen Situationen kommen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man den Versicherungsschutz.

Winterreifen: Auf die EU-Plakette achten

Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrollgeräusch – das sind die Prüfkriterien der EU-Kennzeichnung. Jeder Reifen, der nach dem 1. Juli 2012 produziert wurde, muss ein Label tragen, das Auskunft über das Reifenverhalten gibt. Nur auf den Rollwiderstand zu achten, der den Kraftstoffverbrauch angibt, ist nicht empfehlenswert. Der wichtigste Wert hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist die Nasshaftung. Hier kann die Differenz im Bremsweg zwischen gutem A- und schlechterem F-Reifen bei mehreren Metern liegen. Bei einer Vollbremsung kann dies den Unterschied zwischen einem großen Schrecken und einem Totalschaden ausmachen. Dies sollte natürlich gerade auch beim Neuerwerb von Winterreifen beachtet werden – das Fahrverhalten auf Schnee und Eis ist aber nicht explizit gekennzeichnet. Daher ist es beim Winterreifenkauf zusätzlich ratsam, auch auf unabhängige Testberichte zurückzugreifen.

Winterreifenpflicht im Ausland

Wer mit dem Auto in den Herbst- oder Winterurlaub fahren möchte, sollte darauf achten, dass auch in einigen europäischen Ländern eine Winterreifenpflicht gilt. Wer z. B. in Österreich vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld; darüber hinaus kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. In Norwegen dürfen Sommerreifen bei Eis und Schnee nur mit Schneeketten gefahren werden. In Italien müssen vom 15. Oktober bis zum 15. April bestimmten Gegenden die Winterpneus aufgezogen sein oder Schneeketten mitgeführt werden und in Schweden sollte man eine Schneeschaufel im Kofferraum haben. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen sollte man sich kurz vor Ferienantritt über die jeweiligen Bedingungen im Urlaubsland informieren. Denn Verstöße können Urlauber teuer zu stehen kommen.

Winterreifenpflicht gilt auch für Roller

Auch Mofas, Motorroller und Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht. Wer in den Wintermonaten mit einem motorisierten Zweirad unterwegs ist, muss die Bereifung des Bikes – ebenso wie Autofahrer – der jeweiligen Wettersituation anpassen. In der gesetzlichen Regelung ist sowohl in der alten Fassung wie auch im neu formulierten Gesetz die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt diese Regelung auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportmaschine. Obwohl einige Reifenhersteller bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu, beklagen die Experten. Daher kann der Rat nur lauten: Bei winterlichen Straßenbedingungen das Zweirad lieber stehen lassen!

Auch bei Mietwagen auf Winterreifen achten

Viele Autovermieter statten nur einen Teil ihrer Flotte mit Winterreifen aus. Autofahrer sollten daher bereits bei der Buchung auf Winterreifen bestehen und bei Fahrtantritt auf die Bereifung achten. So werden Gefahren und Konflikte mit den Ordnungshütern vermieden. Allerdings müssen sich die Nutzer dafür auf teilweise hohe Zusatzkosten gefasst machen, denn die Anbieter verlangen Winterreifen-Aufschläge in unterschiedlicher Höhe. Ein Preisvergleich kann sich durchaus lohnen; vor Vertragsabschluss sollte man sich daher nach den genauen Konditionen erkundigen. Übrigens: Ist der Anbieter trotz winterlicher Verhältnisse bei Entgegennahme eines bestellten Leihwagens nicht in der Lage, ein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung zu stellen, ist der Mieter berechtigt, von der Reservierung zurückzutreten. Das Fahrzeug kann dann nämlich als nicht verkehrstauglich angesehen werden.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Versicherungen prüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.