Fahrraddiebstahl 2016 - Versicherer leisten Rekordsumme von 120 Millionen Euro

Foto: Stiftung Warentest

02.08.2017. Im letzten Jahr haben rund 200.000 versicherte Fahrräder unfreiwillig ihren Besitzer gewechselt. Die Zahl der geklauten Fahrräder liegt damit nahezu auf dem Niveau von 2015. Die Entschädigungen der Hausratversicherer erreichte die Rekordsumme von 120 Millionen Euro (2015: 110 Mio. Euro). Das ist die höchste Summe seit 1998, seitdem werten die deutschen Versicherer Fahrraddiebstahl statistisch aus. Dies teilte jetzt der GDV mit.

Ursache für die hohen Aufwendungen ist der Anstieg der durchschnittlichen Entschädigung pro Fahrrad auf 600 Euro (2015:570 Euro). Auch dies ist ein Höchststand. Zum Vergleich: Im Jahr 1998 wurden 270.000 versicherte Fahrräder gestohlen dafür leisteten die Versicherer 100 Millionen Euro. Die Entschädigungssumme pro Fahrrad lag bei 360 Euro.

Fahrraddiebstahl in den Bundesländern

Insgesamt wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahre 2016 rund 332.000 Fahrräder gestohlen. Etwa 3.000 weniger als im Jahr zuvor. Im Vergleich der Bundesländer auf 100.000 Einwohner gerechnet, gab es in Rheinland-Pfalz mit 6,9 Prozent den stärksten Rückgang, gefolgt von Brandenburg (- 6,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (- 6 Prozent). An der Spitze der Klaustatistik stehen erneut Bremen, Hamburg und Berlin

2016 wurden rund 332.000 Fahrräder gestohlen

Wie werden Fahrräder versichert?

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben gut 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Was ersetzt die Hausratversicherung mit Fahrradklausel?

Der Versicherer kommt für den Schaden auf, wenn das angeschlossene Fahrrad beispielsweise abends während eines Kinobesuchs gestohlen wird. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert. Das bedeutet, es wird der Betrag ausgezahlt der notwendig ist, um ein neues gleichwertiges Fahrrad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 500 Euro. Für hochwertige Räder kann die Summe angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Häufig wird mit Abschluss der Fahrradklausel eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Wie müssen Fahrräder gesichert werden?

Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein. Ein einfaches Rahmenschloss ist kein Diebstahlschutz. Diebe schrecken dann vor ihrer Tat zurück, wenn das Schloss nicht ohne weiteres innerhalb kürzester Zeit geknackt werden kann. Wer sein Rad von der Polizei codieren lässt, hat noch eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe.

Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde?

Der Fahrraddiebstahl muss bei der Polizei angezeigt und dann dem Versicherer gemeldet werden. Wichtig ist es die Kaufbelege aufzubewahren. Außerdem sollte man Rahmennummer und Hersteller kennen. Zur Beschreibung des Fahrrades empfiehlt es sich Fotos zu machen. Dies hilft dem Versicherer bei der Wertermittlung und der Polizei, wiedergefundene Fahrräder dem rechtmäßigen Besitzer zuzuordnen.

Hausratversicherung und weitere Infos zu Fahrraddiebstahl

Hier finden Sie die Verbraucherinformationen zur Gruppen-Hausratversicherung.

Unter Gratis-Download finden Sie mehr zum Thema Fahrraddiebstahl.

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