Fahrverbot auch nach unbewusstem Drogenkonsum
22.02.2017. Wer behauptet, unbewusst Drogen konsumiert zu haben, muss das auch mit einer schlüssigen und glaubhaften Geschichte belegen können, um von einem Fahrverbot oder einer Geldbuße verschont zu bleiben. Der unbewusste Konsum durch Plätzchen und Kakao ist dabei wenig glaubhaft. Das beschloss der Verwaltungsgerichtshof Bayern (Az. 11 CS 15.2403).
Drogen nicht bewusst eingenommen
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, erwischte die Polizei einen jungen Mann unter Einfluss von Cannabis und Speed am Steuer. Er wurde daraufhin zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verdonnert. Das wollte dieser aber nicht hinnehmen, denn er hielt sich für unschuldig. Er habe die Drogen nicht bewusst eingenommen, sondern sie seien ihm von einer Freundin mit Plätzchen und Kakao untergejubelt worden. Er habe auch keine Wirkung der Drogen wahrnehmen können. Die zuständige Behörde beharrte trotzdem auf dem Fahrverbot und dem Bußgeld. Der Mann aber ging vor Gericht.
Wirkung von Drogen nicht gespürt
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hielt an der Strafe der Behörde fest, da er die Geschichte des Klägers nicht glaubte. „Bei harten Drogen wie Amphetamin reicht auch schon ein einmaliger Vorfall um die Fahrereignung zu verlieren“, erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Teutloff (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Dass er die Wirkung der Drogen nicht gespürt haben mag, spreche gar für einen regelmäßigeren Konsum, so das Gericht.
Geschichte um Drogen unglaubhaft
Auch sei der Inhalt seiner Geschichte unglaubhaft. Seine Freundin hätte keinen Grund, ihm Drogen zu verabreichen. Amphetamin zersetzt sich außerdem ab einer Temperatur von 80° Celsius. Es hätte in einem gekochten Kakao oder etwa frischgebackenen Plätzchen also keine Chance gehabt zu wirken.
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