Winterreifenpflicht - Verstoß teurer geworden
20.10.2014. Das FlensburgerPunktesystem ist zum 1. Mai 2014 grundlegend reformiert worden. Die Details sind in der "Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" geregelt. Unter anderem ist dort festgelegt, welche Verkehrsverstöße nach dem neuen Punktesystem mit einem, zwei oder drei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister bewertet werden.
Verstoss Winterreifenpflicht
Gleichzeitig wurden vom Gesetzgeber für einige Delikte, die nach der neuen Regelung ohne Punkte bleiben, die Bußgelder angehoben. Teurer wurde z.B. das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt. Aber auch ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kostet inzwischen nicht mehr 40, sondern 60 Euro, so ARAG-Experten.
Ausführliche Informationen und Hinweise zur "Winterreifenpflicht Was müssen sie beachten" stehen unter der Rubrik "Gratis", kostenlos zur Verfügung.
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