Staatshilfen bei Unwetterschäden eingeschränkt
30.11.2017. Wegen des Klimawandels muss auf die weitere Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen gerechnet werden. Staatshilfen bei Unwetterschäden wird es wohl noch geben, aber nur eingeschränkt, weist die GVI hin.
Unwetterschäden durch Starkregen
Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder intensiver Schneefall können, wie die letzten Jahre gezeigt haben, zu großen Unwetterschäden an Gebäuden oder Hausrat führen. Jeder kann betroffen sein. Denn gerade Starkregen kann auch fernab von Gewässern oder Hochwassergebieten Überschwemmungen verursachen.
Staatshilfe bei Unwetterschäden nicht für alle
Nach Informationen der GVI haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer Anfang Juni 2017 auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Bei extremen Unwetterereignissen wird es zwar auch weiterhin eine Staatshilfe geben, doch davon sollen künftig nur noch die Geschädigten profitieren, deren Gebäude nicht versicherbar waren. In ihren aktuellen Informationsoffensiven appellieren die Landesregierungen dringend die Erweiterung des Versicherungsschutzes auch gegen Elementarschäden zu prüfen und entsprechende Vorsorge zu treffen.
Versicherungsschutz gegen Unwetterschäden ist wichtig
„Der Versicherungsschutz gegen die Unwetterschäden (Elementarschäden, z.B. infolge Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch) ist wichtig. Daher sollten alle Gebäude- bzw. Hausratversicherungen überprüft und angepasst werden. Dies muss vor einem Schadensfall erfolgen. Zum einen wegen dem Versicherungsschutz und zum anderen, ist der Einschluss für die nahe Zukunft oft nicht mehr möglich ist“, rät Siegfried Karle, Präsident der GVI.
Infos zu Unwetterschäden
Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, Elementarschadenversicherung, Pflichten für Versicherte und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter der Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
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