Investmentfonds sind konkurssicher

Foto: Bankenverband

05.04.2017. Die anhaltende Nullzinspolitik macht viele Bundesbürger ratlos, die für sich und ihre Familie finanziell vorsorgen wollen. Wo sind die Alternativen? Immer beliebter wird das Sparen mit Investmentfonds. Ihr Vorteil: Auch kleine Geldbeträge können breit gestreut in Aktien, Immobilien und Anleihen (auch als Renten bezeichnet) investiert werden. Die Streuung mindert Verlustrisiken und eröffnet langfristig gute Renditechancen. Inzwischen nutzt jeder zweite deutsche Investmentfonds, sei es direkt durch den Kauf von Fondsanteilen oder indirekt über Versicherungen, die ihrerseits in Fonds anlegen. Dies teilte jetzt der Bankenverband mit.

Depotbank insolvent?

Doch was geschieht, wenn eine Fondsgesellschaft oder die Depotbank insolvent werden sollte? Bankguthaben sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Person geschützt. Bei den privaten Banken greift darüber hinaus der Einlagensicherungsfonds. Aber welchen Schutz haben Fondssparer?

Investmentfonds sind geschütztes Sondervermögen

Was viele nicht wissen: Investmentfonds gelten als gesetzlich geschütztes Sondervermögen. Das bedeutet im Fall einer Insolvenz: Das Fondsvermögen geht nicht in die Konkursmasse ein. Es bleibt vielmehr eigenständig erhalten und damit geschützt. Das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen geht auf die Depotbank über. Sie muss den Investmentfonds abwickeln und den Erlös an die Anleger verteilen – oder ihn mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) an eine andere Kapitalgesellschaft übertragen.

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