Deliktunfähig bei Demenz – auf Lücken in der Haftpflichtversicherung achten

Foto: Gerd Altmann/Pixelio

18.07.2017. Kennen Sie noch den berühmten Fußballmanager Rudi Assauer? Auch bei ihm wurde die Krankheit Demenz festgestellt. Und die Krankheit ist weltweit weiter auf dem Vormarsch. Für die meisten bedeutet dies ein großer Einschnitt im Leben, die viele Dinge verändert. Wichtig ist dabei, dass Angehörige auch den bestehenden Haftpflichtschutz überprüfen. Die GVI hat dazu Tipps und Empfehlungen für Hilfen rund ums Thema Demenz.

Demenz und Deliktunfähigkeit

Demenzerkrankungen nehmen weiter mit steigender Lebenserwartung stetig zu. Neben den allgemeinen Problemen im Umgang mit dieser Krankheit, gilt es auch, ein Augenmerk auf den Versicherungsschutz zu haben, sprich auf die Private Haftpflichtversicherung. „Ein an Demenz erkrankter ist in der Regel deliktunfähig, das heißt, er ist für Schäden, die er verursacht, laut Gesetz nicht haftbar. Dennoch haben sich einige Versicherer diesem Thema schon angenommen und kommen auch für Schäden auf, die von Demenzerkrankten verursacht wurden“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Deliktunfähigkeitsklauseln helfen weiter

Eine Demenzerkrankung muss übrigens einem Versicherer nicht angezeigt werden. Dennoch ist es für Angehörige eines Demenzkranken enorm wichtig, sich über die Bedingungen in der abgeschlossenen Privaten Haftpflichtversicherung genau zu informieren, damit man im Falle eines Falles bei Deliktunfähigkeit nicht auf dem Schaden sitzen bleibt oder andere Geschädigte keine Zahlung erhalten, führt Buck weiter aus. Die Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur, wenn der Schadensverursacher dazu verpflichtet wäre. Spezielle Deliktunfähigkeitsklauseln helfen im Schadensfall weiter.

Infos zu Demenz, Deliktunfähigkeit und Haftpflichtversicherung

Kostenlose Infos rund ums Thema Demenz, Deliktunfähigkeit, Haftpflichtversicherung und vielerlei nützliche Informationen und Links können Interessierte unter der Rubrik „Gratis“ unter „Demenz und Versicherungsschutz – was gilt es zu beachten?“ abrufen.

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