Pflegestärkungsgesetz kommt – Pflegebedürftige sollten noch in 2016 Antrag stellen
22.11.2016. Ab 01.01.2017 tritt die neue Pflegereform in Kraft. Gleichzeitig findet mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ein Systemwechsel statt. Dann gibt es statt der seitherigen Pflegestufen 0 bis III die Pflegegrade 1 bis 5 für Pflegebedürftige. Grundsätzlich soll durch die Umstellung niemand schlechter gestellt werden. Dennoch gilt es einiges zu beachten. Für körperlich Beeinträchtigte die ohnehin in nächster Zeit in ein Heim ziehen wollen, kann es sinnvoll sein, einen Antrag in diesem Jahr noch zu stellen. Damit kann eine Menge Geld gespart werden, denn danach besteht Bestandsschutz. Darauf weist die GVI hin und gibt dazu Tipps zum neuen Pflegestärkungsgesetz.
Informieren und Antrag noch in diesem Jahr stellen
Manche Pflegeheime raten ihren Pflegebedürftigen beispielsweise dazu, sich jetzt schon in höhere Pflegestufen einstufen zu lassen. Doch davon sollte man Abstand nehmen. Die höhere Einstufung bringt zwar dem Pflegeheim mehr Geld, aber der Pflegebedürftige muss gleichzeitig mehr für die benötigten Leistungen bezahlen. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, empfiehlt den Pflegebedürftigen und Angehörigen, sich jetzt genau zu informieren. Bei körperlich beeinträchtigten Heimbewohnern mit der Pflegestufe 1 kann eine bereits vorgesehene Höherstufung noch günstiger sein. Wer noch in diesem Jahr einen Antrag stellt, kann unter Umständen beim neuen Pflegestärkungsgesetz mehrere hundert Euro pro Monat sparen.
Demenzkranke in Pflegestärkungsgesetz
„Der Grund für die Umstellung auf das Pflegestärkungsgesetz ist die Einstufung von Demenzkranken. Künftig wird die Hilfe nicht mehr in Minuten und Stunden gemessen, sondern daran, wie der Pflegebedürftige seinen Alltag selbst bewältigen kann und wieviel Hilfe er tatsächlich benötigt“, erklärt Jürgen Buck.
Infos zum Pflegestärkungsgesetz
Betroffene, Angehörige und andere Interessierte finden kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema „Pflegestärkungsgesetz“ unter der Rubrik „Gratis“.
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