Rechtliches rund ums Hospiz

Foto: Barmer GEK

13.04.2017. "Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben." Dieser Leitsatz der modernen Hospizbewegung stammt von der englischen Krankenschwester und Ärztin Cicely Saunders, die 1967 bei London das erste stationäre Hospiz eröffnete und damit als Begründerin der modernen Hospizidee gilt. Hospize ermöglichen Schwerkranken und Sterbenden, ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben in einer wohnlichen, familiären Atmosphäre zu führen. Es unterstützt und begleitet zudem Angehörige beim Abschiednehmen und in ihrer Trauer. ARAG-Experten geben im Folgenden einen Überblick über dieses sensible Thema.

Wer wird im Hospiz aufgenommen?

In der Regel bieten Hospize zwischen acht und 16 Betten an. Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass eine Krankenhausbehandlung nicht mehr möglich und nötig ist, weil Patienten an einer unheilbaren Krankheit leiden, die in absehbarer Zeit zum Tod führen wird. Wenn zudem eine ambulante Versorgung und ein Sterben zu Hause nicht möglich sind, beispielsweise weil die Angehörigen mit der Aufgabe überlastet sind, können Patienten in ein Hospiz aufgenommen werden. Ein behandelnder Arzt muss eine entsprechende Diagnose bescheinigen. Sind die Bedingungen erfüllt, müssen gesetzliche Krankenkassen einen Hospizaufenthalt mitfinanzieren (§ 39a Sozialgesetzbuch V).

Wer kümmert sich im Hospiz?

Den Patienten und ihren Angehörigen steht ein interdisziplinäres Team zur Seite. Es besteht nicht nur aus medizinischem Personal, sondern bezieht auch weitere Berufsgruppen wie etwa Sozialarbeiter und Seelsorger mit ein. Auch freiwillige Begleitpersonen, die meist ehrenamtlich im Hospiz tätig sind, unterstützen die schwerstkranken Patienten, indem sie kochen, einkaufen, Kinder beaufsichtigen oder sich einfach nur Zeit für Gespräche nehmen.

Wie wird ein Hospizplatz beantragt und finanziert?

Anträge werden grundsätzlich mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse gestellt. Die Kosten der stationären Hospizversorgung werden zu 95 Prozent von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Die restlichen fünf Prozent trägt das Hospiz durch Spenden und ehrenamtliche Arbeit. Die Selbstbeteiligung an Arznei- und Hilfsmittelkosten müssen Patienten weiterhin zahlen.

Wo ist das nächste Hospiz?

In den letzten zehn Jahren hat sich Anzahl der Hospize in Deutschland verachtfacht. 235 stationäre Hospize gibt es hierzulande, einschließlich der stationären Hospize für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die mit Abstand größte Anzahl an stationären Hospizen gibt es in Nordrhein-Westfalen (62). Die geringste Zahl an stationären Hospizen für Erwachsene weist Bremen mit zwei Hospizen auf. Bei der Suche nach einem Hospiz sind die Krankenkassen behilflich. Auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin findet man zudem eine Übersicht aller Hospize mit Adressen und Kontaktdaten (www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de).

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