Schenkungsteuer – Freibetrag alle zehn Jahre nutzen
07.09.2017. Auf Schenkungen erhebt der Staat ab einem bestimmten Betrag Steuern. Das gilt grundsätzlich auch für Konto- und Depotübertragungen unter Eheleuten. Diese werden vom Fiskus in der Regel als steuerpflichtige Schenkung angesehen, sofern das Geld nicht dem laufenden Unterhalt dient. Allerdings sorgt ein Freibetrag von 500.000 Euro für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften dafür, dass erst bei großen Geldtransfers Schenkungsteuer fällig wird. Anders sieht es bei Paaren ohne Trauschein aus. Für sie beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro. Dies teilte jetzt der Bankenverband mit.
Schenkungssteuer abführen
Steuerpflichtig ist der Beschenkte, er muss also die Schenkungsteuer abführen. Der Schenkende haftet aber für die Steuerschuld, wenn der Beschenkte nicht zahlt. Folgende persönliche Freibeträge gelten für Schenkungen nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz:
Für Eheleute oder eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
Für jedes Kind 400.000 Euro
Für jedes Enkelkind 200.000 Euro
Für Geschwister, Nichten und Neffen je 20.000 Euro
Für Nichtverwandte ebenfalls 20.000 Euro.
Schenkung steuerfrei
Übrigens: Die Schenkung des selbstgenutzten Eigenheims ist unter Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern immer steuerfrei, unabhängig vom Wert der Immobilie.
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