Freilaufender Hund: Wer muss für verursachten Schaden aufkommen?

Foto: Hannelore Louis, pixelio

25.08.2015. Verursacht ein freilaufender Hund einen Unfall mit einer Radfahrerin, muss der Hundehalter für den Schaden aufkommen. So entschied das Landgericht Tübingen und erklärte die Ansprüche der Fahrradfahrerin für berechtigt (Az. 5 O 218/14).

Freilaufender Hund rammte Radlerin

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, ließ ein Mann seinen Hund auf einem Fahrradweg frei laufen. Der freilaufende Hund schleifte die Leine dabei einfach hinterher. Als eine Fahrradfahrerin überholen wollte, pfiff der Mann nach seinem Hund. Der war jedoch auf der anderen Seite des Weges und ignorierte sein Herrchen. Die Radlerin fuhr daher langsam am Hund vorbei. Der entschloss sich jedoch plötzlich anders und überquerte den Radweg, wobei es die Radfahrerin rammte.

Sie stürzte und erlitt Verletzungen am Knie, musste operiert werden und sogar einige Zeit im Rollstuhl verbringen. Da sie auch später noch stark beeinträchtigt war und weiterhin Schmerzen hatte, forderte sie Schmerzensgeld in Höhe von 6500 Euro. Das wollte der Hundehalter jedoch nicht zahlen.

Halter haftet für Schaden des Hundes

Die Ansprüche der verunglückten Fahrradfahrerin seien aber berechtigt, entschied das Landgericht Tübingen. "Ursache für den Unfall war das typisch tierische Verhalten des Hundes, wofür der Mann als Tierhalter die Verantwortung übernehmen muss", erklärt Rechtsanwalt Thomas Breitenbach (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die gesetzliche Grundlage. Die Radfahrerin selber habe nichts tun können, um den Unfall zu verhindern. Denn es könne nicht erwartet werden, dass sie auf einem Radweg wegen eines Hundes absteigt und schiebt.

Durch die schleifende Leine hatte der Hundebesitzer das Gefahrenpotenzial sogar noch erhöht. Selbst wenn der freilaufende Hund auf den Zuruf seines Herrchens reagiert hätte, hätte es mit der hinterher geschleppten Leine den gesamten Radweg versperrt.

Tipp: Hundehalter brauchen unbedingt Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auf Grund des oft unberechenbaren Verhaltens von Hunden brauchen Hundehalter unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe. Wer günstige Angebote sucht, findet hier nähere Informationen.

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