Vollmacht ersetzt kein Testament

Foto: Barmer GEK

07.08.2015. Was passiert mit Konten und Depots, wenn der Inhaber stirbt? Viele Bankkunden haben einem nahen Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson insbesondere mit Blick auf die etwaige eintretende Versorgungsbedürftigkeit im Alter eine Bank- und Depotvollmacht erteilt. Diese Vollmacht erlischt in der Regel nicht mit dem Tod des Konto-/Depotinhabers, sondern sie sie bleibt über den Tod hinaus in Kraft. Aber: Reicht das, um seine Vermögenangelegenheiten im Todesfall zu regeln? Nein. Denn aufgrund einer solchen Vollmacht wird der Bevollmächtigte nicht zum Erben, sondern er vertritt dann den oder die Erben. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, kann der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden von der Vollmacht Gebrauch machen. Die Vollmacht ersetzt kein Testament. Dies teilte jetzt der Bankenverband mit.

Regelung durch Testament

Doch wer wird Erbe? Ein Thema, mit dem man sich ungern beschäftigt, doch man sollte sich frühzeitig klar machen, ob die gesetzliche Erbfolge dem eigenen Willen entspricht oder ob man abweichend die Vermögensnachfolge in einem Testament selbst regeln möchte. So können beispielsweise Ehegatten bzw. Partner/innen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in einem gemeinschaftlichen Testament sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des Alleinerben erben. Welche Regelung die richtige ist, bedarf einer informierten Entscheidung. Anwaltlicher oder notarieller Rat und ggf. auch der eines Steuerberaters kann im Einzelfall erforderlich sein.

Mehr zum Thema Kontovollmacht finden Sie auch hier.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Versicherungen prüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.