Bausparkassen berechnen neues Entgelt – Widerspruch möglich

Foto: Postbank © Astrid Gast

09.02.2017. In den letzten Wochen erhielten viele Bausparer ihren Jahreskontoauszug und Steuerbescheinigung der Bausparkassen. Die GVI empfiehlt den Bausparern dringend den Jahreskontoauszug nicht einfach abzulegen, sondern genau deren Inhalt und die Anlagen auf mögliche wichtige Änderungen und Hinweise zu überprüfen, wie z.B. die Einführung eines neuen Entgelts in Form einer Gebühr und deren Widerrufsmöglichkeit.

Entgelte mit unterschiedlichen Namen

Bausparkassen informieren seit Anfang 2017 über die Einführung neuer jährlicher Entgelte für die Sparphase. Dazu ändern sie ihre Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB). Die Entgelte für die jährlichen Gebühren haben zwar unterschiedliche Namen, werden aber scheinbar für den gleichen Zweck verlangt. Bei der Bausparkasse Debeka heißt sie Servicepauschale und beträgt 12 bzw. 24 Euro. Andere Bausparkassen bezeichnen sie als Kontogebühr, wie z.B. die Alte Leipziger in Höhe von 15 Euro.

Widerspruch gegen das Entgelt

„Die Ankündigung des Entgelts ist manchmal nicht deutlich zu erkennen, da sie auf der Rückseite des Kontoauszugs im Kleingedruckten aufgeführt ist“, warnt Siegfried Karle, Präsident der GVI. „Bauspar-Kunden können der Erhebung des Entgelts fristgemäß widersprechen. Andernfalls erklären sie sich mit der Einführung einverstanden“, weist Siegfried Karle weiter hin. Die genauen Vorgaben sind in den versandten Unterlagen der Bausparkasse genannt.

Infos zu neuen Entgelten der Bausparkassen

Weitere Informationen zum Thema „Bausparen – Neues Entgelt der Bausparkassen“ und einen Musterbrief zum Widerspruch stehen unter der Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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