BGH-Urteile: Bausparkassen dürfen Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen

24.02.2017. Der BGH hat mit seinen Urteilen vom  21. Februar für Bausparer enttäuschende Entscheidung getroffen. Bausparverträge dürfen zehn Jahre nach Zuteilungsreife von den Bausparkassen gekündigt werden.

Nicht jede Kündigung ist zulässig

Aber nicht jede Kündigung der Bausparkassen von Bausparverträgen ist zulässig und nicht jedem Bausparer droht auf Grund der Urteile jetzt die Kündigung. Bausparkassen kündigen in der Regel hochverzinste Altverträge. Verbraucher, bei denen eine Kündigung absehbar ist, sollten sich überlegen, wie sie sich taktisch klug verhalten.

Tipps und Musterbriefe zur KündigungBausparverträge

Hierzu finden Sie Tipps und Musterbriefe beim Bundesverband der Verbraucherzentrale.

Zum Artikel Bausparkassen dürfen zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen (Verbraucherzentrale Bundesverband)

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