So schützt man sich vor Cyberkriminalität am Arbeitsplatz

Foto: AXA

10.10.2017. Achtung Cyberkriminalität am Arbeitsplatz! Selbst erfahrene Mitarbeiter von Unternehmen fallen auf geschickt gefälschte Zahlungsaufträge rein und überweisen Geld auf Konten von Kriminellen. Der Bankenverband appelliert deshalb im Rahmen des European Cyber Security Month (ECSM), am Arbeitsplatz besonders aufmerksam zu sein. Ungewöhnliche Aufträge für Geldtransfers ins Ausland sollten Angestellte im Vorfeld gründlich prüfen. Im Zweifel dürfen Mitarbeiter sich nicht scheuen, direkt beim Vorgesetzten nachzufragen und sich den Zahlungsauftrag nochmals bestätigen zu lassen. Dies teilte jetzt der Bankenverband mit.

Chefbetrug

Beim sogenannten Chefbetrug (CEO-Fraud) spionieren Betrüger teilweise über lange Zeiträume ein Unternehmen aus, bis sie mit den internen Abläufen vertraut sind. Auf diese Weise gelingt es immer wieder, Zahlungsaufträge sehr echt scheinen zu lassen, indem sie Bezug auf konkrete Geschäfte oder geplante Investitionen nehmen. Es gibt auch Betrugsangriffe, in denen die eigentlich korrekte Bankverbindung des Empfängers durch die des Täters ersetzt wird ("Mandate-Fraud"). Zum Beispiel, indem per E-Mail eine angeblich neue Bankverbindung eines Geschäftspartners bekannt gegeben wird.

Betrügerische Zahlungen stoppen

Sobald klar ist, dass eine falsche Zahlung ausgelöst wurde, muss so schnell wie möglich die kontoführende Bank informiert werden. Kreditinstituten gelingt es zwar immer wieder, betrügerische Zahlungen zu stoppen. Dies ist aber nur möglich, wenn diese dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben sind. Und auch in solchen Fällen, in denen in einem Unternehmen ein Betrug erfolgreich aufgedeckt und abgewendet wurde, sollten die Daten des Täterkontos an die Bank weitergegeben und bei der Polizei Anzeige erstattet werden.

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