Reisemängel im Urlaub dokumentieren und geltend machen

20.06.2017. Reisemängel – welcher Urlauber hat es noch nicht erlebt. Fehlt z.B. dem Hotelzimmer der gebuchte und zugesagte tolle Meerblick, sind die Zimmer schmutzig oder weicht die Lage des Hotels von der gebuchten Örtlichkeit ab, sollten dokumentierte Reisemängel schnell geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei, dass die Reklamationen bereits im Urlaub vor Ort, zunächst beim Reiseleiter, geltend gemacht werden. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) stellt auf ihrer Homepage Hilfen zur korrekten Reklamation von Reisemängeln zu Verfügung.

Ob Lastminute-Reise und Frühbucher Angebot oder Luxusreise - alle Pauschalreisen unterliegen dem Reiserecht. Laut Wikipedia bedeutet Pauschalreise „eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen verspricht zu erbringen.“ Sollten sich nun gebuchte und zugesicherte Reiseleistungen von denen im Hotel vorgefundenen Reiseleistungen negativ unterscheiden, hat der Reisende während seines Urlaubs das Recht zur Reklamation um Reisemängel geltend zu machen. Urlauber sollten auf jeden Fall sofortige Abhilfe der Reisemängel beim Reiseleiter fordern, um ihren Urlaub wie versprochen verbringen zu können. „Die Reisemängel müssen korrekt und explizit dokumentiert und durch Fotos bewiesen werden, eventuell können auch Zeugen benannt werden“ betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Und die Zeit drängt. Konnte während des Urlaubs keine Abhilfe der Reisemängel geschaffen werden, hat der Urlauber nach der Rückkehr lediglich einen Monat Zeit, um Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend zu machen, weist Buck auf die Fristenwahrung der Reklamation von Reisemängeln hin. In einer Auflistung sollten die dokumentierten Mängel beschrieben sein. Außerdem sollte mit Hilfe der „Frankfurter Tabelle“ eine Summe genannt werden, die vom Reiseleiter als Ersatz verlangt wird.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu Reisemängeln und Musterbriefe zur Geltendmachung finden betroffene Urlauber unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Reisen Spezial“.

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