Reisemängel – Kein „Traumschiff“ bei der Schiffsreise

02.03.2017. Die Planungen für die Urlaubssaison 2017 laufen schon auf Hochtouren. Die einen gehen ins Hotel, andere auf den Campingplatz. Doch immer mehr genießen die schönsten Wochen des Jahres auf einem Schiff. „Damit es am Ende der Schiffsreise auf dem „Traumschiff“ auch ein Traumurlaub wird, sind einige Dinge schon im Vorfeld vor der Buchung zu beachten“, rät Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI). Treten während der Schiffsreise Reisemängel auf, ist entsprechend schnell zu reagieren.

Auch bei Schiffsreisen können Reisemängel auftreten, zudem drohen Kostenfallen. Immer wieder wird über teilweise hohen Trinkgeldern auf der Schiffsreise geklagt, die automatisch abgebucht werden. Aber auch hohe Handygebühren bei Minutenpreisen über sechs Euro belasten den Geldbeutel. Die typischen Reisemängel gehen über falsche oder verschmutzte Kabinen. Z.B. ist der versprochene Meerblick bei einer Innenkabine nicht möglich. Das Buffet ist nicht ausreichend bestückt oder das Essen ist schlecht. Auch über verspätete Bustransfers zum Traumschiff oder verspätete Gepäckzustellung wird geklagt.

Die Schiffsreisen mit dem „Traumschiff“ müssen gut geplant werden. Für geplatzte Reisen hilft der Sicherungsschein des Anbieters, falls dieser insolvent wird. Vorsicht ist bei eigener Anreise geboten. Unter Umständen legt das Traumschiff ohne die Urlauber ab. Was passiert, wenn der Urlauber vor und während der Schiffsreise von einer unerwartet schweren Erkrankung getroffen wird? Deshalb stehen Reiserücktrittversicherungen bei vielen Urlaubern hoch im Kurs. Gerne werden im Reisebüro ganze Reiseversicherungspakete angeboten und schnell abgeschlossen. Nach Ansicht der GVI sind diese Reiseversicherungen als Paket jedoch oft unnötig und teuer. Auf jeden Fall ist eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

„Die Reiseversicherungspakete beinhalten meist Haftpflicht-, Unfall-, Rücktritts-, Gepäck- und Krankenversicherungen. Diese Kombination ist teuer und beinhaltet teilweise völlig unnötige oder bereits vorhandene Versicherungen. Auch sind die Versicherungssummen oft zu niedrig und es bestehen Ausschlüsse“, kritisiert Jürgen Buck. Bei Bedarf ist es besser, die entsprechenden Reiseversicherungen selbstständig mit ausreichendem Schutz abzuschließen, empfiehlt Buck. Dies gilt auch bei einer Schiffsreise. Schwachpunkt bei vielen Reiseversicherungen ist die mangelnde Transparenz. Gerade die Klausel „unerwartet schwere Erkrankung“ bei den Reiserücktrittversicherungen ist für die Verbraucher unverständlich und führt immer wieder zu Streitigkeiten über die Reisemängel.

Ausführliche Informationen zu Schiffsreisen und Hinweise zu Reisemängeln und Musterbriefe zur Geltendmachung auch bei einer Schiffsreise finden Urlauber unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Reisen Spezial“.

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