Wasserrohrbruch - Schäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden

10.01.2017. In den vergangenen Tagen traten auf Grund der extremen Kälte in Teilen Deutschlands zahlreiche Wasserrohrbrüche auf. Betroffene sollten umgehend Schäden ihrer Versicherung melden. Auch besteht eine Schadensminderungspflicht. Deshalb sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden“, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.

Ein Wasserrohrbruch und die Folgeschäden an der Bausubstanz des Hauses übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung auch separat eingeschlossen wurde“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne, können den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt ebenso, wenn Räume nicht ausreichend beheizt werden und die Rohre wegen der Kälte bersten.

Weitere wichtige Hinweise zu Schäden bei einem Wasserrohrbruch, Unwetterschäden und Versicherung sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbrauchr.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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