Beratung und Hilfe
Hier finden Sie die aktuellen Angebote von Beratungen und Hilfen für Verbraucher der Verbraucherorganisation GVI. Zusätzlich werden Beispiele von beliebten Serviceleistungen, mit denen Sie Ihre Kosten enorm senken und sich vor Fehlentscheidungen schützen bzw. beheben können, aufgezeigt.
Aktuelle Angebote von Beratungen und Hilfen
Experten-Hotline
Telefonische Beratung bei Fragen rund ums Thema Altersvorsorge inkl. Ruhestandsplanung, Geldanlage und Versicherung.
Unterstützung / Ratschläge
Sachkundige Unterstützung/Ratschläge bei Problemen mit Banken und Versicherungen usw.
Risikovoranfragen
Nicht jeder der will, bekommt eine Versicherung. Das gilt vor allem bei vorliegenden Erkrankungen. Über eine Risikovoranfrage helfen wir Ihnen eine gewünschte Versicherung zu finden.
Aktion: Kostenlose Beratung und Hilfe
Wollen Sie beraten werden oder möchten Sie wissen, wie Sie Ihr Problem lösen können? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Stellen Sie die Fragen bzw. schildern das Problem über unsere Kontaktmöglichkeiten.
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Vorgehen
Bitte stellen Sie die Fragen bzw. schildern das Problem über unsere Kontaktangebote. Wir teilen Ihnen dann mit, ob wir Ihnen weiterhelfen können.
Wenn Sie die oben genannten Serviceleistungen nutzen möchten, reichen Sie diese als GVI-Mitglied unter Angabe der Mitgliedsnummer ein.
So urteilen Verbraucher über uns
"... Für Ihre schnelle und unbürokratische Hilfe möchten wir uns bei Ihnen bzw. Ihrer Organisation herzlich bedanken. Leider brachte uns diese Angelegenheit nur die Erkenntnis, dass der Versicherte bei vielleicht nicht eindeutigen Fällen allein fast keine Chance hat, sein Recht zu bekommen. Wir sind daher froh, durch unsere Mitgliedschaft in der Interessenvereinigung richtig und kompetent vertreten zu sein und werden Ihre Vereinigung gerne weiterempfehlen."
Hier einige Beispiele wie wir unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite zur Seite stehen, z.B. bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber Banken, Versicherungen, Bausparkassen usw.:
Beispiel Bank:
Einem Mitglied konnte geholfen werden, sich gegenüber der Hypovereinsbank durchzusetzen. Die Bank weigerte sich die vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung direkt auf das Girokonto des Kunden zu überweisen.
Beispiel Versicherung:
Ein Mitglied bat um Unterstützung, da sein privater Krankenversicherer die Kostenübernahme einer stationären Behandlung verweigerte. Nach unserer Überprüfung kamen wir allerdings zu dem Ergebnis, dass die Forderung des Mitglieds gerechtfertigt war. Also ersuchten wir den Krankenversicherer um nochmalige überprüfung der Angelegenheit. Nach 14 Tagen erhielten wir die Nachricht über die Kostenübernahme.
Update-Service neue Angebote
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