Staatlich geförderte Riester-Verträge nicht pfändbar

29.11.2017. Verträge für die Riester-Rente sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht pfändbar. Voraussetzung ist aber, dass das angesparte Kapital staatlich gefördert wurde. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Die Unpfändbarkeit des Riestervermögens bis zur Grenze des Höchstbetrags ist gesetzlich vorgeben. Nach dem BGH ist hierfür konkret erforderlich, dass der Altersvorsorgevertrag zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig war, der Riester- Sparer bereits einen Antrag auf staatliche Förderung gestellt hat und die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vorlagen.

Riester-Verträge pfändbar

Die staatlich geförderten Altersvorsorgeansprüche genießen also aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen besonders hohen Schutz. Hat der Sparer dagegen bewusst auf eine staatliche Förderung seiner Riester-Rente verzichtet oder wurde sie aus anderen Gründen nicht beantragt, kann das Riester-Guthaben im Rahmen einer Privatinsolvenz gepfändet werden. Das Urteil des Bundesgerichts zeigt, wie wichtig es ist, die staatlichen Zulagen zu beantragen.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Angebots-Service:

Wenn Sie ein interessantes Angebot suchen, nutzen Sie einfach den GuV-Angebotsservice.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Altersvorsorge überprüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.