Winterreifenpflicht in Europa

19.10.2015. Wer mit dem Auto in den Winterurlaub fahren möchte, sollte darauf achten, dass im europäischen Ausland die Winterreifenpflicht oftmals noch strikter gehandhabt wird als bei uns. ARAG-Experten geben eine Übersicht.

Winterreifenpflicht in Deutschland

Seit 2010 gilt bei uns in Deutschland die Winterreifenpflicht. In der Straßenverkehrsordnung ist sie verankert. Wer sein Fahrzeug weder mit Winter- noch Allwetterreifen ausstattet, obwohl es die Straßenverhältnisse erfordern, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. In welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt, ist nicht festgelegt worden. Kommt es aufgrund falscher Bereifung aber zu einem Unfall, riskiert man neben dem Bußgeld auch den Versicherungsschutz.

Winterreifenpflicht im Ausland

Die Winterreifenpflicht für Pkw ist in den verschiedenen europäischen Ländern sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern sind in den Wintermonaten MS-Reifen oder Winterreifen strikte Pflicht– egal, ob Schnee und Eis die Straßensituation beeinflussen oder nicht. Laut ARAG-Experten gilt eine uneingeschränkte Winterreifenpflicht derzeit in Schweden, Finnland, Estland und Lettland.

In anderen Ländern gibt es eine situative Regelung, wie in Deutschland. Bei winterlichen Straßenverhältnissen muss das Auto deshalb auch in unseren Nachbarländern Österreich und Tschechien mit entsprechenden Reifen ausgerüstet sein. Eine Besonderheit gilt insoweit in Norwegen: Hier ist für Pkw, die nur mit Sommerreifen ausgestattet sind, bei Schnee und Eis das Aufziehen von Schneeketten Pflicht. In den Wintersportparadiesen der Schweiz herrscht zwar keine generelle Winterreifenpflicht, aber Winterreifen werden bei winterlicher Witterung dringend empfohlen, da bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldbuße verhängt wird; bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt darüber hinaus eine Mithaftung in Betracht. In einigen Ländern wiederum wird der Einsatz von Winterreifen per Verkehrsschild geboten. Wer dann ohne Winterreifen erwischt wird, zahlt ein Bußgeld. Auf entsprechende Schilder müssen zum Beispiel Autofahrer in Frankreich, Italien und Spanien achten. Es gibt aber auch Länder, in denen der Gesetzgeber gar keine Regelung zur Bereifung im Winter getroffen hat. Das ist unter anderem in Großbritannien, Irland, Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Polen der Fall.

Praxistipp Winterreifenpflicht

Experten empfehlen allen Winterurlaubern, die mit dem eigenen Auto oder einem Leihwagen unterwegs sind, dringend, auf adäquate Winterbereifung zu achten und sich gegebenenfalls vor Reiseantritt über die Winterreifenpflicht in dem besuchten Land zu erkundigen, um im Ernstfall nicht mit einem Bußgeld belegt zu werden oder sogar den Versicherungsschutz zu verlieren.

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