Gold als Weihnachtsgeschenk – sechs glänzende Tipps!

Foto: Thorben Wengert_pixelio.de

17.12.2018. Der vierte Advent steht vor der Tür und so mancher sucht noch Ideen für Weihnachtsgeschenke. Geldgeschenke und Gutscheine stehen bei den Bundesbürgern jedes Jahr hoch im Kurs. Warum nicht einmal Gold verschenken? Was Verbraucher beim Goldkauf zu Weihnachten wissen müssen, teilt jetzt der Bankenverband mit.

Barren und Münzen als wertvolle Gaben?

Gold hat die Menschen schon immer fasziniert. Das Edelmetall gilt vielen Anlegern immer noch als sicherer Hafen in Krisenzeiten. Aber: Der Wert des Goldes schwankt stark und Zinsen oder Dividenden wirft es auch nicht ab. Barren und Münzen in kleineren Mengen sind also vor allem Geschenke mit Symbolcharakter – als Geldanlage für Sparer und Kleinanleger eignen sie sich weniger. Wer glänzende Goldstücke unter den Weihnachtsbaum legen möchte, sollte in jedem Fall die folgenden Tipps beachten:

  • Egal ob Barren oder Münzen – Gold sollte man nur bei seriösen Anbietern erwerben. Banken garantieren für die Echtheit der von ihnen angebotenen Goldbarren und Goldmünzen.

  • Die Preise für Anlagegold sind abhängig von Gewicht, Feingoldgehalt und Prägung. Sie sollten nicht mehr als zehn Prozent über dem aktuellen Goldpreis liegen – achten Sie deshalb auf den aktuellen Kurs.

  • Barren liegen preislich näher am Materialwert des Goldes als die in der Herstellung etwas aufwändigeren Anlagemünzen. Sammlermünzen können aufgrund ihrer Seltenheit unabhängig vom Goldpreis im Wert steigen.

  • Einen „Minibarren“ mit dem Gewicht von einem Gramm gibt es schon für unter 50 Euro. Aber je größer die Stückelung, umso günstiger ist der Preis. Mehr Gold fürs Geld gibt es auch bei Anlagemünzen: Eine Münze zu einer Unze Gold (etwa 31,1 Gramm) ist deutlich günstiger als zehn Münzen zu je 1/10 Unze.

  • Gold in Form von Barren oder Münzen, das sich als so genanntes „Anlagegold“ qualifiziert, ist von der Umsatzsteuer befreit. Wird Gold innerhalb von einem Jahr mit Gewinn verkauft, muss dieser mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden – sofern die jährliche Freigrenze von 600 Euro für private Veräußerungsgeschäfte erreicht wird.

  • Barren und Münzen sind leider auch bei Einbrechern und Dieben sehr beliebt. Bevor man Gold verschenkt, sollte man daher auch an die Aufbewahrung denken. Sicher sind die Goldstücke etwa in einem Tresor oder Bankschließfach.

„Börsengold“ als Alternative

Erfahrene Anleger können an der Börse in Gold als Rohstoff investieren und auf einen steigenden Goldpreis setzen – zum Beispiel mit Zertifikaten oder Goldminen-Aktien. Für Anleger mit einem breit gestreuten Portfolio, die im Krisenfall etwas in der Hand halten wollen, bietet sich neben dem Kauf von Goldmünzen oder Barren die Möglichkeit, in Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) mit physischer Hinterlegung zu investieren. Dabei handelt es sich um sogenannte Einzweckgesellschaften, die das Investoren-Geld ausschließlich in Goldbarren anlegen und diese als Sicherheit für die Anleger in Tresoren verwahren.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Altersvorsorge überprüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.