Ratenkredite: fünf goldene Regeln

Foto: Bankenverband

06.09.2019. Des Sparers Leid ist des Kreditnehmers Freud: Niedrige Zinsen sorgen für spärliche Erträge auf Spar-, Tages- und Festgeldkonten. Kreditnehmern bescheren sie dagegen besonders günstige Konditionen. Diese Regeln machen fit für den Kredit.

Finanziellen Spielraum ausloten

Wie viel Kredit kann ich mir leisten? Bevor die Entscheidung für ein Darlehen und die Höhe des geliehenen Betrages fällt, muss das frei verfügbare Einkommen ermittelt werden. Dafür zieht man alle Fix- und Lebenshaltungskosten von den Einnahmen ab. Die Differenz ergibt den Spielraum für die monatliche Kreditrate. „Zusätzlich sollte jeder Haushalt schnell verfügbare finanzielle Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben haben“, empfiehlt Stefan Jank von der Postbank.

Wer schnell tilgt, kann sparen

Kreditnehmer sollten nicht nur die Höhe der geliehenen Summe mit Bedacht planen, sondern auch die Laufzeit des Darlehens. Als Faustregel gilt: Je schneller der Kredit getilgt wird, desto niedriger ist die Zinsbelastung. Eine kürzere Kreditlaufzeit bedeutet allerdings auch eine höhere Monatsrate.

Finger weg von schufafreien Krediten

Um sich abzusichern, prüft ein seriöser Kreditgeber vor Vertragsabschluss immer die Bonität des Kreditnehmers. In der Regel geschieht dies durch Abfrage bei der Schufa. Anbieter, die schufafreie Darlehen offerieren, nehmen oft sehr hohe Zinsen. Zudem können sich hinter solchen Angeboten Betrüger verstecken, die im Vorfeld Gebühren kassieren, obwohl gar kein Darlehensvertrag zustande kommt.

Bei Zahlungsschwierigkeiten den Dialog mit der Bank suchen

Selbst bei umsichtiger Kreditaufnahme können Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit zu Zahlungsproblemen führen. „Merkt ein Kreditnehmer, dass er die Raten für sein Darlehen nicht mehr zahlen kann, sollte er sofort seine Bank informieren“, so Stefan Jank. „Je früher Zahlungsprobleme offen angesprochen werden, desto größer sind die Erfolgsaussichten, dass Kunde und Bank gemeinsam eine Lösung finden.“

Optionaler Versicherungsschutz

Viele Kreditgeber bieten auch eine Restschuldversicherung an: „Der Abschluss einer solchen Versicherung ist freiwillig“, betont der Postbank Experte. „Sie kann den Kreditnehmer oder seine Hinterbliebenen aber absichern. Dann wird der Kredit im Todesfall zurückgezahlt oder die Raten werden bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers zeitweilig übernommen. Ein finanzieller Engpass kann so überbrückt werden.“ Wichtig: Kreditnehmer sollten die Details des Vertrages im Vorfeld prüfen, um zu entscheiden, welche Absicherung sie benötigen.

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