Recht auf schnelles Internet?

23.12.2022. In Zeiten von Homeoffice, Videokonferenzen und Streaming ist eine instabile und langsame Internetverbindung ärgerlich. Daher hat der Gesetzgeber mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021 das „Recht auf schnelles Internet“ erlassen, gültig für jeden deutschen Haushalt. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt auf.

Verordnung in Kraft

Seit 1. Juni 2022 ist nun auch die dazugehörige Verordnung in Kraft, die die technischen Details festlegt. Konkret bedeutet das eine Upload-Geschwindigkeit von mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde, eine Download-Rate von mindestens 10 Megabit pro Sekunde sowie eine Reaktionszeit von höchstens 150 Millisekunden. Überprüfen können Nutzer ihre Internetgeschwindigkeit beispielsweise mit der Breitbandmessung Desktop-App der Bundesnetzagentur. Erfüllt der Anschluss die Mindestanforderungen nicht, können sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Diese informiert dann innerhalb von zwei Monaten die Telekommunikationsanbieter und fordert diese auf, innerhalb eines Monats eine Internetverbindung anzubieten, die den Vorgaben entspricht. Kommt kein Anbieter der Aufforderung nach, kann die Bundesnetzagentur einen oder mehrere Anbieter dazu verpflichten. Leistet der Internetanbieter nicht vertragsgemäß, können Nutzer unter Umständen die monatlichen Beiträge mindern oder außerordentlich kündigen.

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