Aktuelle Starkregenschäden – Versicherungsschutz überprüfen
21.05.2019. Die letzten beiden Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik – vor allem in Bayern und Baden Württemberg – auf Grund von heftigen Unwettern – auch fernab von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht, weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, aus Erfahrung hin.
Absicherung von Starkregenschäden
Ein Versicherungsschutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen in mehrstelligen Höhen alleine da“, warnt Jürgen Buck.
Versicherungsschutz nur gegen Starkregen absolute Ausnahme
Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren der Elementarschadenversicherung im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Ein Versicherungsschutz nur gegen Starkregenschäden ist die absolute Ausnahme, klärt Jürgen Buck weiter auf.
Tipps und Infos zu Versicherungsschutz bei Starkregenschäden
Ausführliche Informationen und Hinweise zu Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter der Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
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