Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen nicht immer nötig

Foto: LBS

12.10.2018. Viele Hausbesitzer erweitern ihre Häuser durch Wintergärten oder überdachen ihre Terrassen. Dazu brauchen sie in der Regel eine Baugenehmigung, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Während es sich beim ganzjährig bewohnbaren Wintergarten immer um einen festen Anbau, also eine Gebäudeerweiterung handelt, die der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen muss und auch eine Baugenehmigung benötigt, kommt es bei der Terrassenüberdachung darauf an, wie groß sie ist und in welchem Bundesland sie gebaut wird. Die Landesbauordnungen gehen hier auseinander. Sie differieren auch bei den Baugenehmigungsverfahren erheblich.

Baugenehmigung nicht immer notwendig

Der VPB rät deshalb: Wer sich mit dem Gedanken trägt, Wintergarten, Sommergarten, Pergola oder Terrassenüberdachung anzubauen, sollte sich zunächst erkundigen, ob er eine Baugenehmigung braucht und welche Größen und Abstände zum Nachbarn er einhalten muss. Manchmal ist es sinnvoll, die geplante Terrassenüberdachung einfach ein bisschen kleiner zu wählen, damit kein aufwändiges Baugenehmigungsverfahren nötig wird. Fragen im Vorfeld beantworten die Bau- und Bauaufsichtsämter der Kommunen und Kreise. Übrigens: Wer ein Reihenhaus als Wohneigentum besitzt, braucht dazu in aller Regel auch die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft.

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