Elementarschadenversicherung alleine reicht oft nicht aus - Versicherte müssen auch ihre Pflichten beachten
30.01.2018. Auf Grund der teils heftigen Unwetterschäden der vergangenen Monate wurde in der letzten Zeit der notwendige Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung wieder häufig hervorgehoben. Doch der Einschluss alleine ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss. Darauf weist die GVI hin.
Vertragliche Pflichten
Finanzieller Schutz von Naturgefahren, wie zum Beispiel Starkregen, besteht in der Regel nur bei einem separaten Einschluss, der sogenannten Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Ansonsten stehen die Versicherten unter Umständen mit hohen Handwerkerrechnungen alleine sprichwörtlich „im Regen“. „Doch der Einschluss einer Elementarschadenversicherung alleine reicht nicht. Der Versicherte muss zudem seine vertraglichen Pflichten, die so genannten Obliegenheiten, einhalten“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Pflichten der Versicherten
„So müssen in überflutungsgefährdeten Räumen in der Regel Rückstausicherungen angebracht und für deren Funktionsbereitschaft gesorgt werden. In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung ist es auch eine der Pflichten der Versicherten, die Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Manche Versicherer verlangen sogar eine Höhe von mindestens 50 cm. Einen Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unabdingbar, um im Schadensfall nicht leer auszugehen“, weist Jürgen Buck hin.
Infos zu Elementarschadenversicherung
Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, Elementarschadenversicherung, Pflichten für Versicherte und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter der Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
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