Hausbesitzer haftet für Schäden am Nachbarhaus

Foto: GDV

26.02.2018. Hausbesitzer haften, wenn von ihnen beauftragte Handwerker Schäden an fremden Grundstücken verursachen. Das gilt auch dann, wenn sie den Handwerker sorgfältig auswählen und nicht selbst für den Schaden verantwortlich sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 311/16).

Versicherung verklagt Hausbesitzer

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, engagierte ein Ehepaar einen Dachdecker, um das Flachdach ihres Hauses reparieren zu lassen. Der Handwerker arbeitete mit Heißkleber und verursachte dabei einen Brand, der das Haus komplett zerstörte. Dabei entstanden außerdem große Schäden am Haus der Nachbarin. Für diese Schäden kam zunächst die Versicherung der Nachbarin auf, doch die forderte nun Ersatz für ihre Ausgaben. Und weil der Dachdecker inzwischen insolvent war, verklagte die Versicherung nun die Hausbesitzer und forderte knapp 98.000 Euro.

Hausbesitzer haftet für Schäden

Der Bundesgerichtshof gab der Versicherung recht. Demnach haften die Hauseigentümer für die Schäden, die der Dachdecker an fremden Häusern und Grundstücken verursacht hat. „Ob sie bei der Wahl des Handwerkers sorgfältig genug vorgegangen sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Andreas Pagiela (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Ausschlaggebend für die Einschätzung der Richter war vielmehr, dass die Hausbesitzer mit der Beauftragung des Handwerkers die Gefahrensituation ermöglicht hatten. Hinzu kam, dass die Nachbarin nichts tun konnte, um den Schaden zu verhindern und dass der so groß war, dass sie ihn nicht einfach hinnehmen musste.

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