Wasserrohrbruch durch Frost - Schäden schnell der Versicherung melden

Foto: GDV

21.01.2020. In den kommenden Tagen können durch auftretende Minusgrade in Teilen Deutschland zahlreiche Wasserrohrbrüche und Folgeschäden auftreten. Betroffene sollten auftretende Schäden umgehend ihrer Versicherung melden. Wichtig: Dabei besteht auch eine Schadensminderungspflicht. Dann sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Darauf weist die GVI hin und gibt weitere Tipps.

Wasserrohrbruch und Folgeschäden

Ein Wasserrohrbruch und die Folgeschäden an der Bausubstanz des Hauses übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung auch separat eingeschlossen wurde“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne, können den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt ebenso, wenn Räume nicht ausreichend beheizt werden und die Rohre wegen der Kälte bersten.

Tipps und Infos zu Wasserrohrbruch und Folgeschäden

Weitere wichtige Hinweise zu Schäden bei einem Wasserrohrbruch und Folgeschäden, Unwetterschäden und Versicherung sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter der Rubrik „Gratis“ (Wintercheckliste Frostschäden), kostenlos zur Verfügung.

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