Krankschreibungen sollen ab 2021 digital übermittelt werden

Foto: Barmer GEK

18.01.2021. Schluss mit dem „gelben Schein“: Ab 2021 informiert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitgeber und Krankenkasse über die Krankschreibung eines Arbeitnehmers. Zum 1. Oktober wird diese neue Regelung, die ursprünglich schon zum 1. Januar 2021 eingeführt werden sollte, für alle Praxen verpflichtend. Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung, klärt auf.

Vorgang der Krankschreibung beschleunigen

Bisher erhält der Erkrankte vom Arzt die Bescheinigung auf einem gelben Zettel in dreifacher Ausführung: jeweils eine für den Arbeitgeber, die Krankenkasse sowie eine für die eigenen Unterlagen. Das Bürokratieentlastungsgesetz soll den Vorgang der Krankschreibung beschleunigen und die damit verbundene Papiermenge reduzieren. Die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers bleibt jedoch bestehen. Er muss sich weiterhin bei seinem Arbeitgeber krankmelden, entweder per Telefon, E-Mail, SMS oder auch über einen Messenger-Dienst wie WhatsApp. Gleichzeitig schickt der Arzt die Krankmeldung digital an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Dort steht die Bescheinigung dann für den Arbeitgeber online zum Abruf bereit.

Nur für gesetzlich Versicherte

Der Erkrankte muss sie nicht mehr, wie bisher, seinem Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist – meist drei Tage – vorlegen. Allerdings gibt es voraussichtlich bis 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist, innerhalb der die Ärzte weiterhin Bescheinigungen auf Papier für Arbeitgeber und Versicherte ausstellen. Sie dienen als gesetzlich vorgesehene Beweismittel. Ab 1. Juli 2022 soll diese Papiervariante komplett durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt werden. Wichtig: Das neue Verfahren gilt nur für gesetzlich Versicherte.

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