Wie Sprach- und Hörgeschädigte ihre Zahlungskarten sperren können

20.07.2022. Die meisten Menschen greifen automatisch zum Hörer, um ihre Zahlungskarten bei Verlust oder Diebstahl telefonisch zu sperren. Doch wer nur eingeschränkt sprechen oder hören kann, ist im Alltag oftmals benachteiligt. Ein Telefonat etwa ist häufig kaum möglich. Wie können Sprach- und Hörgeschädigte trotzdem schnell und zuverlässig ihre Zahlungskarten sperren lassen? Ein Service des Sperr-Notrufs bietet Hilfe: girocards und Kreditkarten können ganz einfach per Fax gesperrt werden. Die Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116 116*.

Kartensperrung auch über Online-Banking

Entsprechende Vorlagen sind auf www.kartensicherheit.de unter dem Menüpunkt „Kartensperrung“ kostenlos erhältlich. Alternativ steht die Sperr-App 116 116 zur Verfügung: Hier können die Daten der Zahlungskarten sicher gespeichert und girocards direkt aus der App gesperrt werden, sofern das teilnehmende Institut Zugang durch diese Applikation gewährt. Viele Banken und Sparkassen bieten auch die Möglichkeit einer Kartensperrung über das Online-Banking.

* Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos. Auch der Anruf bei der 116 116 aus dem deutschen Festnetz ist gebührenfrei. Aus dem Mobilnetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht erreicht werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 40504050.

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