Reisemängel beim Skiurlaub

09.01.2019. Zu viel Schnee ist für Wintersportler genauso unangenehm wie zu wenig Schnee. Aber ist das schon ein Reisemangel, der eine Reisepreiserstattung rechtfertigt? Lesen Sie hier drei Gerichtsurteile der ARAG zu dem Thema.

  • Ein grasgrüner Hang statt schneebedeckter Piste ist nur dann ein Reisemangel, wenn für die Reise in das besagte Skigebiet gezielt mit Schneesicherheit geworben wurde. So entschieden die Richter des Amtsgerichts München (Az.: 161 C 10590/89).

  • Wenn zu viel Schnee den Wintersport nur eingeschränkt möglich macht oder Schneemassen das Parken an Hotel oder Ferienwohnung verhindern, stellt das laut Amtsgericht Offenburg (Az.: 1 C 357/94) keinen Reisemangel dar.

  • Zum Rumsitzen verurteilte Wintersportler haben eine Chance auf Rückerstattung der Kosten für eine Ferienwohnung, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wodurch der Nutzen der Reise als Ganzes in Frage gestellt wird, beispielsweise wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde, entschied das Amtsgericht Herne (Az.: 2 C 175/99). Sie können den Mietvertrag dann aus wichtigem Grund kündigen.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Versicherungen prüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.