Sommerurlaub zu Corona-Zeiten – Probleme mit dem alten Führerschein im Ausland bleiben

Foto: AXA

28.07.2020. Am Wochenende starten auch die Baden-Württemberger in den Sommerurlaub. Wer dabei mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich auf jeden Fall mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland – trotz Corona – auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder rosafarbene Führerschein vorgelegt wird. Ein Textauszug einer EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache schafft hier Abhilfe. Darauf weist die GVI hin.

Polizeikontrollen im Ausland

Im Sommerurlaub mit dem Auto können bei Polizeikontrollen im Ausland Probleme drohen, wenn die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine vorgezeigt werden. „Teilweise verhängen Polizisten sogar Bußgelder“, warnt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GVI. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“.

Grüne Versicherungskarte und Europäischer Unfallbericht

Um Schwierigkeiten bei Autofahrten mit Polizeikontrollen im Urlaub zu vermeiden, sollte im Ausland ein Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache, zusammen mit den Kfz-Papieren, mit sich geführt werden. Daneben gehören die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht mit auf die Reise, lautet die Empfehlung der GVI.

Tipps und Infos zum alten Führerschein im Ausland

Die Texte für den alten Führerschein und Europäischen Unfallbericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos unter der Rubrik „Gratis“ unter "Kfz alter Führerschein (Auslandsreise)", abgerufen werden.

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