Was ändert sich 2023? (Teil 1)
11.01.2023. Das Jahr 2022 hat nicht zuletzt wegen der hohen Inflation uns allen viel abverlangt. Die Abschläge für Strom und Gas sind zum Teil massiv angestiegen. Der Gesetzgeber hat reagiert und Maßnahmen ergriffen, sodass wir uns für das Jahr 2023 über Entlastungen freuen dürfen. Sylvie Ernoult vom Bankenverband hat einige Änderungen zusammengestellt.
Kindergelderhöhung
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Fürs erste und zweite Kind sind es somit 31 Euro mehr und für das dritte Kind 25 Euro mehr im Monat.
Grundfreibetrag steigt
Das zu versteuernde Einkommen, bis zu dem keine Steuern fällig werden (steuerlicher Grundfreibetrag), steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro.
Spitzensteuersatz ist später fällig
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der aktuell noch ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist in diesem Jahr erst ab 62.810 Euro fällig. Auch die Progressionsstufen unterhalb dieses Betrages werden angehoben, sodass auch Steuerpflichtige profitieren, die weniger Einkommen erzielen.
Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig
Altersvorsorgeaufwendungen werden in vollem Umfang als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt.
Sparer-Pauschbetrag steigt
Der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 auf 1.000 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten klettert er von 1.602 auf 2.000 Euro. Kapitaleinkünfte unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben steuerfrei. Kunden, die ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, müssen nichts tun. Die Bank passt den Freistellungsauftrag automatisch an den neuen Sparer-Pauschbetrag an.
Höhere Homeoffice-Pauschale
In Zukunft können statt 600 bis zu 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Zudem wird der bisherige Maximalbetrag von 1.250 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer in einen pauschalen Jahresbetrag in Höhe von ebenfalls 1.260 Euro umgewandelt. Die Pauschalen zählen zu den Werbungskosten. Hier werden aber allen Steuerzahlenden so oder so 1.230 Euro angerechnet. Nur wer über diesen Betrag liegt, profitiert von den Erleichterungen.
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