„Bennet“ erstes Sturmtief des Jahres - Sturmschäden sofort reparieren

05.03.2019. Das erste große Sturmtief des Jahres mit dem Namen Bennet verursachte zahlreiche Schäden in der Republik. Immobilieneigentümer sollten einen Sturmschaden nicht nur bei der Versicherung melden, sondern möglichst schnell Schäden reparieren lassen, sonst drohen Folgeschäden, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

„Eines der wichtigsten Erledigungen nach einem Sturm ist die Besichtigung des Daches, da nach einem Sturm oft Dachschäden auftreten“, rät GVI-Präsident Siegfried Karle.

Ist die Dachfläche nach einem Sturmschaden beschädigt, z.B. durch gelöste Ziegel, sollte sie umgehend wieder repariert und geschlossen werden. „Sind Löcher entstanden, können diese zunächst mit einer Folie geschützt werden, damit kein Regen in die Dachkonstruktion eindringen kann und somit einer Schimmelbildung vorgebeugt werden“, empfiehlt Siegfried Karle.

Weitere hilfreiche Tipps zum Verhalten nach einem Sturmschaden stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherungen“, kostenlos zur Verfügung.

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