Jetzt handeln - Schüler sollten vor Schulabschluss Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

19.02.2019. Viele Schüler stehen in wenigen Monaten vor dem Schulabschluss und anschließend vor dem Beginn einer Ausbildung. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung oft noch als Schüler beantragen und somit günstigere Beiträge erhalten. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Dabei kann es in der Summe schnell um den Betrag eines Autos im Wert von 20.000 Euro gehen.

Spätestens mit Beginn der Ausbildung sollte auch die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Doch Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist wesentlich billiger“, empfiehlt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Deshalb sollten betroffene Eltern bereits vor dem Schulabschlusszeugnis für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen“, rät Jürgen Buck.

„Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe erst gar nicht versichern wollen“, warnt Jürgen Buck. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Kleckerbetrag und sollte gespart werden“, so Buck. Doch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss noch als Schüler vor dem Schulabschluss mit Ausstellung des Abschlusszeugnisses getätigt werden, warnt Buck. Der Abschluss ist nicht so einfach, da auch Gesundheitsfragen gestellt werden. Aber bei jungen Leuten ist dies nicht so das Problem, führt Buck als positiven Nebeneffekt weiter auf.

Informationen über den anstehenden Schulabschluss und „Was beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alles zu beachten ist“ und Beispielrechnungen zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung (Spartipp Schüler)“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch bis zum 1. März zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.

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