Kfz-Versicherung günstiger ohne Kündigung

26.11.2019. Wer seine Kfz-Versicherung zum Jahresanfang günstiger haben will, muss nicht unbedingt den Versicherer gleich wechseln. Der bisherige Beitrag lässt sich auch ohne Kündigung durch Mitteilung von geänderten Einstufungsmerkmalen - sogenannten Tarifierungsmerkmalen - senken, darauf macht die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) aufmerksam.

„Bei Vertragsabschluss wird der Beitrag einer Kfz-Versicherung mittels vieler Einstufungsmerkmalen festgelegt. Doch diese Merkmale können sich im Laufe der Zeit ändern und werden von den Versicherungskunden oft versäumt, dem Versicherer mitzuteilen, obwohl dadurch nicht selten der Beitrag günstiger ist“, weist Siegfried Karle, Präsident der GVI, hin. Der bisherige Beitrag der Kfz-Versicherung kann beispielsweise günstiger werden, wenn die Fahrleistung geringer ist als ursprünglich angegeben oder der Fahrerkreis sich geändert hat, erwähnt Siegfried Karle. Gerade letzteres kann sich besonders lohnen, wenn es beispielsweise Fahrer unter 25 Jahre wegfallen. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich daher, da dort die Einstufungsmerkmalen aufgeführt sind. Unabhängig davon, kann bis zum 30. November dieses Jahres noch die Kfz Versicherung gekündigt werden. Für einen Vergleich müssen die Einstufungsmerkmale und die Bedingungen beachtet werden.

Weitere Wechseltipps zum Thema „Kfz-Versicherung - Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe, Kündigungstermin, Rückstufung im Schadensfall und „Online-Vergleichsrechner Kfz-Versicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.

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