Wasserrohrbruch durch klirrenden Frost - Schäden schnell der Versicherung melden
22.01.2019. Die Kältewelle mit bis zu zweistelligen Minusgraden soll bis weit in den Februar anhalten. Daher können schon in den kommenden Tagen und Wochen in Teilen Deutschland zahlreiche Wasserrohrbrüche und Folgeschäden auftreten. Betroffene sollten auftretende Schäden umgehend ihrer Versicherung melden. Wichtig: Dabei besteht auch eine Schadensminderungspflicht. Dann sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.
Ein Wasserrohrbruch und die Folgeschäden an der Bausubstanz des Hauses übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung auch separat eingeschlossen wurde“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne, können den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt ebenso, wenn Räume nicht ausreichend beheizt werden und die Rohre wegen der Kälte bersten.
Weitere wichtige Hinweise zu Schäden bei einem Wasserrohrbruch und Folgeschäden, Unwetterschäden und Versicherung sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.