Zunahme von Einbrüchen in der dunklen Jahreszeit – Versicherungsschutz dringend überprüfen

18.11.2021. Einbrecher nutzen gerne die dunkle Jahreszeit, sprich die Monate November bis Januar. Den Dieben sollten man es dabei so schwer wie möglich machen, rät die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) und gibt Verhaltenstipps sowie eine Empfehlung für den Versicherungsschutz.

Leider kommt es sogar bei gut gesicherten Häusern und Wohnungen zu Einbrüchen, dennoch sollten es die Bewohner den Dieben so schwer wie möglich machen. Einbrecher lieben zwar die dunkle Jahreszeit, aber auch die Ungestörtheit. Eine anspringende Alarmanlage kann hier Wunder wirken. Stets geschlossene Haustüren, Fenster und Terrassentüren und Rollläden – auch mit speziellen Sicherungen – bieten zusätzlichen Schutz, zählt GVI-Präsident Siegfried Karle auf.

Sollte es dennoch in der dunklen Jahreszeit zu Einbrüchen gekommen sein, sind die Bewohner zunächst ratlos. Zum Verlust von wertvollem Inventar kommt noch der Schock über die Verletzung der Privatsphäre und der Verwüstung des Eigentums. Egal wie hoch der Verlust bzw. Schaden ist, die Polizei muss immer umgehend benachrichtigt werden. Um Einbruchschäden ersetzt zu bekommen, bedarf es einen Versicherungsschutz über eine Hausratversicherung und der polizeilichen Meldung mit einer Stehlliste.

„Beim Abschluss einer Hausratversicherung sind einige Details zu beachten, wie z. B. die Vereinbarung über einen Unterversicherungsverzicht mit einer dem Hausrat entsprechender hohen Versicherungssumme“, empfiehlt der Fachmann Karle. „Zum Versicherungsschutz ist es sinnvoll, zusätzlich eine aktuelle Inventarliste mit der Auflistung sämtlicher Wertgegenstände – angefangen vom Anrufbeantworter bis hin zu Wertpapieren aufzustellen“, rät Siegfried Karle. Somit können wenigstens die materiellen Schäden bei Einbrüchen in der dunklen Jahreszeit ersetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema „Einbrüche und dunkle Jahreszeit, Einbruchsschutz und Versicherungsschutz“ stellt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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