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Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland ist die Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Rund 90 Prozent der Deutschen sind dabei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag. Die restlichen etwa 10 Prozent sind in der privaten Krankenversicherung versichert und zahlen einen risikoabhängigen Versicherungsbeitrag.

Beitragssatz Krankenkasse

Von Juli 2009 bis Ende 2014 zahlten Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des eingeführten Gesundheitsfonds noch einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent. Davon übernahm 7,3 Prozent der Arbeitgeber. Seit 1. Januar 2015 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent (14,6 Prozent) vom Bruttoeinkommen, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Stand 01.01.2025: 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich). Die Krankenkasse kann allerdings zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz als Zusatzbeitrag erheben, was nun alle Krankenkassen auch durchführen (1,04 bis 4,40 Prozent, siehe Übersicht www.gkv-zusatzbeitraege.de). Im Durchschnitt liegt er bei 2,5 Prozent. Die Spanne des Gesamtbeitrags liegt somit zum 01.01.2024 zwischen 15,64 und 19,00 Prozent sowie im Durchschnitt bei 17,1 Prozent. Seit 2019 wird auch der Zusatzbeitrag hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Bis rund 1.100 Euro sparen bei der Krankenkasse

Mit einem Wechsel der Krankenkasse können je nach Einkommen schon allein durch den unterschiedlichen Beitragssatz also bis zu 1.111,32 Euro im Jahr gespart werden. Allerdings erhöht sich dann die Einkommensteuerzahlung, wodurch die Ersparnis etwas geringer ausfällt. Die Ersparnisse können sich sogar noch erhöhen, wenn mögliche Sondererstattungen (z.B. Bonusprämien oder Leistungszuschüssen) genutzt werden können. In vielen Fällen sind die Bonusprämien sogar höher als die Beitragsersparnisse.
Der Wechsel der Krankenkasse auf Grund des niedrigen Beitrags muss jedoch nicht immer die beste Lösung sein. Die Leistungen der Krankenkassen sollten genau verglichen werden.

Unterschiede bei gesetzlicher Krankenversicherung

Alle wichtigen Leistungen sind bei sämtlichen Krankenkassen gleich - nicht aber die Zusatzleistungen. Jede Krankenkasse kann neben den gesetzlich festgelegten Leistungen zusätzlichen Service, Bonusprogramme und Wahltarife anbieten. Sie sollten daher die Krankenkasse nach ihren individuellen Bedürfnissen auswählen. Hierzu zählt, ob die Kasse bestimmte Gesundheitskurse, Bonusprämien oder besondere Behandlungsformen (z.B. Homöopathie) zahlt. Teilweise belaufen sich die Zuschüsse, Bonusprämien bzw. Erstattungen auf mehrere Hundert Euro pro Jahr und pro versicherte Person. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Artikel "Krankenkasse Bonusprogramm - so kassieren Sie Geldprämien von über 200 Euro (inkl. Beispiele) " in der Rubrik Mitgliederservice/Gratis-Downloads.

Krankenkasse-Wechsel sehr einfach

Krankenkasse-Wechsel sehr einfach

Der Wechsel einer Krankenkasse ist sehr einfach:

1. Neue Krankenkasse finden (z.B. über aktuelle Krankenkassen-Tipps oder Vergleichsrechner, siehe unten) und beantragen.

2. Zusätzlich muss der Arbeitgeber von Ihnen formlos informiert werden.

Wechselfrist: 2 volle Monate zum Monatsende (Beispiel: Kündigung am 15.01., Wechsel zum 01.04.). Danach gilt wieder die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten.
Wenn Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. erhöht, können Sie unter Einhaltung der zweimonatigen Frist wieder wechseln. Der Wechsel muss bis zum Ende des Monats erklärt werden, für den die Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder diesen erhöht. Wirksam wird diese dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Für Azubis, die zum Ausbildungsbeginn eine Krankenkasse beantragen, gelten die im PDF-Antrag genannten Hinweise unter 3. Punkt nicht, da sie keine Kasse kündigen müssen.

Tipp: Krankenkassen-Wechsel öfters prüfen

Tipp: Krankenkassen-Wechsel öfters prüfen

Hin und wieder sollten Sie einen Wechsel der Krankenkasse überprüfen. So können derzeit neben den oben genannten Beitragsersparnissen teilweise zusätzlich mehrere Hundert Euro Geldprämien und bessere Zusatzleistungen erzielt werden.
So zahlen manche Krankenkassen über Bonusprogramme jährlich Geldprämien von 10 Euro bis mehrere 100 Euro, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.B. BMI im Normalbereich, Schutzimpfungen, Mitgliedschaft im Fitness-Studio oder Sportverein). Wer in einer laufenden Behandlung ist, sollte mit der neuen Krankenkasse zunächst klären, ob die laufende Behandlung übernommen wird oder einfach erst nach Behandlungsabschluss einen Kassenwechsel in Betracht ziehen. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Artikel "Krankenkasse Bonusprogramm - so kassieren Sie Geldprämien von über 200 Euro (inkl. Beispiele) " in der Rubrik Mitgliederservice/Gratis-Downloads.

Vergleichsrechner Gesetzliche Krankenversicherung

Vergleichsrechner Gesetzliche Krankenversicherung

Ein hilfreicher Vergleichsrechner zur Auswahl einer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zum Krankenkassenwechsel steht Ihnen im Angebotsservice Krankenversicherung zur Verfügung.

Beratungs- und Umsetzungsservice

Beratungs- und Umsetzungsservice

Gerne sind wir behilflich bei der Auswahl, Beitritt bzw. Wechsel der Krankenkasse. Ebenso beraten wir Sie gerne, wenn Sie das gesparte Geld in eine bessere Absicherung investieren möchten. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

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