Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland ist die Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Rund 90 Prozent der Deutschen sind dabei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag. Die restlichen etwa 10 Prozent sind in der privaten Krankenversicherung versichert und zahlen einen risikoabhängigen Versicherungsbeitrag.

Beitragssatz Krankenkasse

Von Juli 2009 bis Ende 2014 zahlten Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des eingeführten Gesundheitsfonds noch einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent. Davon übernahm 7,3 Prozent der Arbeitgeber. Seit 1. Januar 2015 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent (14,6 Prozent) vom Bruttoeinkommen, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Stand 01.01.2024: 5.175 Euro monatlich bzw.62.100 Euro jährlich). Die Krankenkasse kann allerdings zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz als Zusatzbeitrag erheben, was nun alle Krankenkassen auch durchführen (0,9 bis 2,7 Prozent, siehe Übersicht www.gkv-zusatzbeitraege.de). Im Durchschnitt liegt er bei 1,7 Prozent. Die Spanne des Gesamtbeitrags liegt somit zum 01.01.2024 zwischen 15,5 und 17,3 Prozent sowie im Durchschnitt bei 16,3 Prozent. Seit 2019 wird auch der Zusatzbeitrag hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Bis rund 560 Euro sparen bei der Krankenkasse

Mit einem Wechsel der Krankenkasse können je nach Einkommen schon allein durch den unterschiedlichen Beitragssatz also bis zu rund 560 Euro im Jahr gespart werden. Allerdings erhöht sich dann die Einkommensteuerzahlung, wodurch die Ersparnis etwas geringer ausfällt. Die Ersparnisse können sich sogar noch erhöhen, wenn mögliche Sondererstattungen (z.B. Bonusprämien oder Leistungszuschüssen) genutzt werden können. In vielen Fällen sind die Bonusprämien sogar höher als die Beitragsersparnisse.
Der Wechsel der Krankenkasse auf Grund des niedrigen Beitrags muss jedoch nicht immer die beste Lösung sein. Die Leistungen der Krankenkassen sollten genau verglichen werden.

Unterschiede bei gesetzlicher Krankenversicherung

Alle wichtigen Leistungen sind bei sämtlichen Krankenkassen gleich - nicht aber die Zusatzleistungen. Jede Krankenkasse kann neben den gesetzlich festgelegten Leistungen zusätzlichen Service, Bonusprogramme und Wahltarife anbieten. Sie sollten daher die Krankenkasse nach ihren individuellen Bedürfnissen auswählen. Hierzu zählt, ob die Kasse bestimmte Gesundheitskurse, Bonusprämien oder besondere Behandlungsformen (z.B. Homöopathie) zahlt. Teilweise belaufen sich die Zuschüsse, Bonusprämien bzw. Erstattungen auf mehrere Hundert Euro pro Jahr und pro versicherte Person. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Artikel "Krankenkasse Bonusprogramm - so kassieren Sie Geldprämien von über 200 Euro (inkl. Beispiele) " in der Rubrik Mitgliederservice/Gratis-Downloads.

Krankenkasse Kündigung + Wechsel sehr einfach

Krankenkasse Kündigung + Wechsel sehr einfach


Der Wechsel einer Krankenkasse ist sehr einfach:

1. Neue Krankenkasse finden (z.B. über aktuelle Krankenkassen-Tipps oder Vergleichsrechner, siehe unten) und beantragen.

2. Zusätzlich muss der Arbeitgeber von Ihnen formlos informiert werden. Dieser meldet Sie dann elektronisch bei der Kasse an.

Wechselfrist: 2 volle Monate zum Monatsende (Beispiel: Kündigung am 15.01., Wechsel zum 01.04.). Danach gilt wieder die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten.
Wenn Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. erhöht, können Sie unter Einhaltung der zweimonatigen Frist wieder wechseln. Der Wechsel muss bis zum Ende des Monats erklärt werden, für den die Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder diesen erhöht. Wirksam wird diese dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Für Azubis, die zum Ausbildungsbeginn eine Krankenkasse beantragen, gelten die im PDF-Antrag genannten Hinweise unter 3. Punkt nicht, da sie keine Kasse kündigen müssen.

GVI-Mitglieder oder deren Angehörige erhalten einen Mitglieder-Bonus von 20 Euro mit Verrechnung bei nächster Mitgliedsbeitragsfälligkeit bei Beantragung über den PDF-Antrag (siehe aufgeführten Vergleichsrechner) und Einreichung der Krankenkassen-Mitgliedsbescheinigung-Kopie mit Vermerk "Aktion GVI-Mitglieds-Bonus".

Tipp: Krankenkassen-Wechsel öfters prüfen

Tipp: Krankenkassen-Wechsel öfters prüfen

Hin und wieder sollten Sie einen Wechsel der Krankenkasse überprüfen. So können derzeit neben den oben genannten Beitragsersparnissen teilweise zusätzlich mehrere Hundert Euro Geldprämien und bessere Zusatzleistungen erzielt werden.
So zahlen manche Krankenkassen über Bonusprogramme jährlich Geldprämien von 10 Euro bis mehrere 100 Euro, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.B. BMI im Normalbereich, Schutzimpfungen, Mitgliedschaft im Fitness-Studio oder Sportverein). Wer in einer laufenden Behandlung ist, sollte mit der neuen Krankenkasse zunächst klären, ob die laufende Behandlung übernommen wird oder einfach erst nach Behandlungsabschluss einen Kassenwechsel in Betracht ziehen. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Artikel "Krankenkasse Bonusprogramm - so kassieren Sie Geldprämien von über 200 Euro (inkl. Beispiele) " in der Rubrik Mitgliederservice/Gratis-Downloads.

Vergleichsrechner Gesetzliche Krankenversicherung

Vergleichsrechner Gesetzliche Krankenversicherung

Ein hilfreicher Vergleichsrechner zur Auswahl einer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zum Krankenkassenwechsel steht Ihnen im Angebotsservice Krankenversicherung zur Verfügung.

GVI-Mitglieder-Bonus bei Krankenkasse

GVI-Mitglieder-Bonus bei Krankenkasse

GVI-Mitglieder oder deren Angehörige erhalten auf Wunsch einen Mitglieder-Bonus von 20 Euro mit Verrechnung bei nächster Mitgliedsbeitragsfälligkeit. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft der Krankenkasse mit dem PDF-Antrag (siehe aufgeführten Vergleichsrechner bzw. aktuelle Krankenkassen-Tipps) erfolgt und die Kopie der Krankenkassen-Mitgliedsbescheinigung mit Vermerk "Aktion GVI-Mitglieds-Bonus" an die Kontaktadresse gesandt wird.

Beratungs- und Umsetzungsservice

Beratungs- und Umsetzungsservice

Gerne sind wir behilflich bei der Auswahl, Beitritt bzw. Wechsel der Krankenkasse. Ebenso beraten wir Sie gerne, wenn Sie das gesparte Geld in eine bessere Absicherung investieren möchten. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

Rechtschutzversicherung vor KV-Abschluss?

Rechtschutzversicherung vor KV-Abschluss?

Generell empfiehlt es sich bei Abschluss einer Krankenversicherung gleichzeitig (am besten vorher, aber auch noch danach) eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Verweigert der Versicherer die Zahlung einer Leistung kann bei einem Rechtsstreit in Grenzfällen ein hohes Prozesskostenrisiko entstehen. Das gilt ebenfalls, wenn im Falle einer Leistungsbeurteilung der Einwand der Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen gestellt wird. Gerade wenn es um hohe Summen geht, prüfen die Versicherer sehr intensiv eine Zahlungsforderung. Das Wissen über eine Rechtsschutzdeckung erhöht erfahrungsgemäß deren Zahlungs- und Vergleichswilligkeit deutlich.

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