Sturmtief „Wencke“ - Sturmschaden sofort reparieren

26.02.2024. Das Sturmtief „Wencke“ hat vor wenigen Tagen Norddeutschland mit Böen von bis zu 120 Kilo-metern pro Stunde getroffen. Zum Glück hat es nach Medienmitteilungen aber keine großen Schäden verur-sacht. Auch in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg stürmte es in der Nacht. Betroffene Immobilieneigentümer sollten einen Sturmschaden nicht nur bei der Versicherung melden, sondern möglichst schnell beseitigen lassen, sonst drohen Folgeschäden, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

„Eine der wichtigsten Erledigungen nach einem Sturm ist die Besichtigung des Daches, da nach einem Sturm oft Dachschäden mit Folgeschäden drohen“, rät GVI-Präsident Siegfried Karle.

Ist die Dachfläche nach einem Sturmschaden beschädigt, z.B. durch gelöste Ziegel, sollte sie umgehend wieder geschlossen werden. „Sind Löcher entstanden, können diese zunächst mit einer Folie geschützt wer-den, damit kein Regen in die Dachkonstruktion eindringen kann und somit einer Schimmelbildung vorgebeugt werden“, empfiehlt Siegfried Karle.

Weitere hilfreiche Tipps zum Verhalten nach einem Sturmschaden stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherungen“, kostenlos zur Verfügung.

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Sturmschaden

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