Warnung vor Stürmen - Sturmschaden sofort reparieren

16.04.2024. Für ganz Deutschland gibt es in den nächsten Tagen Warnungen vor Stürmen. Betroffene Immobilieneigentümer sollten einen Sturmschaden nicht nur bei der Versicherung melden, sondern möglichst schnell beseitigen lassen, sonst drohen Folgeschäden, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

„Eine der wichtigsten Erledigungen nach einem Sturm ist die Besichtigung des Daches, da nach einem Sturm oft Dachschäden mit Folgeschäden drohen“, rät GVI-Präsident Siegfried Karle.

Ist die Dachfläche nach einem Sturmschaden beschädigt, z.B. durch gelöste Ziegel, sollte sie umgehend wieder geschlossen werden. „Sind Löcher entstanden, können diese zunächst mit einer Folie geschützt wer-den, damit kein Regen in die Dachkonstruktion eindringen kann und somit einer Schimmelbildung vorgebeugt werden“, empfiehlt Siegfried Karle.

Weitere hilfreiche Tipps zum Verhalten nach einem Sturmschaden stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherungen“, kostenlos zur Verfügung.

(Text: 1.037 Zeichen mit Leerzeichen und ohne Überschrift)
(Überschrift: 54 Zeichen)

Schlagwörter:
Sturmschaden

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.