Schulwegunfälle und Versicherungsschutz


Wenn der Schulunterricht nach den großen Sommerferien wieder beginnt, machen sich die ABC-Schützen zum ersten Mal auf den Schulweg. Doch Vorsicht, der Schulweg steckt voller Gefahren, vor allem auch in der dunklen Jahreszeit. Trotz Übungen und "Probeläufen" zur Schule, ist das Unfallrisiko groß. Jährlich verunglücken bundesweit 30.000 Kinder im Straßenverkehr nach Angaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Als erste Absicherung leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift bei Schülern als Pflichtversicherte bei Schulwegunfällen. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, jedoch nur von und zur Schule. Es besteht dann ein unbegrenzter Anspruch auf umfassende Heilbehandlung und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ein Rentenanspruch. Doch schon kleinere Umwege können den gesetzlichen Versicherungsschutz gefährden. Hier ist dringend zu einer privaten Unfallversicherung geraten (siehe GVI-Empfehlung).

Infos Schulweg und gesetzliche Unfallversicherung GVI-Empfehlung: Private Unfallversicherung


Es ist für die Eltern schon schmerzlich genug, wenn ihr Kind durch einen Unfall zu Schaden kommt, aber bei möglichen bleibenden, schweren körperlichen Schäden, oft mit einer lebenslangen Behinderung gepaart, kommt zusätzlich noch der finanzielle Faktor hinzu. In diesem Fall braucht die Familie und vor allem das betroffene Kind ausreichende finanzielle Mittel um das Leben nach einem tragischen Unfall meistern zu können

Eine Unfallversicherungssumme sollte daher in ausreichender Höhe abgeschlossen werden. Eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro als Grundsumme mit einer Progression von mindestens 350 Prozent sollte gewählt werden. Empfehlenswert ist es auch, eine kleine Todesfallsumme von beispielsweise 10.000 Euro mit zu vereinbaren. Diesen Betrag können Eltern bei Invalidität ihres Kindes im ersten Jahr nach einem Unfall als Vorauszahlung bekommen.

Angebot über eine private Unfallversicherung

Einen zusätzlichen Schutz bietet die teurere Kinderinvaliditätsversicherung, die auch bei Invalidität durch Krankheit zahlt. Hier ist jedoch ein ausreichender Schutz nicht einfach zu bekommen, weil die Versicherungssumme oft begrenzt ist. Weitere Absicherungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche bieten Schulunfähigkeitsversicherungen, Grundfähigkeitsversicherungen und ab 15 Jahren Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dabei gilt es jedoch die Bedingungen genau anzuschauen.

Merkblätter mit weiteren Versicherungs-Tipps Video zur passenden Wahl von Versicherungen

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Quelle: Youtube, Veröffentlicht am 10.12.2012, 2:04 Min

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