Krankenkasse: keine Kostenübernahme für Beinverlängerung
24.06.2016. Eine Körpergröße von 1,47 m rechtfertigt keine Kostenübernahme der Krankenkasse für eine operative Beinverlängerung. Auch dann nicht, wenn psychische Probleme aufgrund des Zustandes drohen. So urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 11 KR 5308/14).
Krankenkasse soll Beinverlängerung bezahlen
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wollte eine 1,47 m große Studentin eine Beinverlängerung von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen. Die 23-Jährige beklagte, sie habe Probleme im Alltag und sei dem Spott ihrer Mitmenschen ausgesetzt. Ihre Körpergröße wirke sich negativ auf ihre Psyche aus und sie fühlt sich entstellt. Es falle ihr daher schwer, soziale Kontakte einzugehen oder gar eine Beziehung zu führen.
Keine Kostenübernahme der Krankenkasse
Doch die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab. Die Studentin sei körperlich gesund, und psychische Probleme seien kein Grund für eine operative Beinverlängerung. Das wollte die Studentin so nicht hinnehmen und ging vor Gericht.
Krankenkasse muss nicht bezahlen
Aber das Landessozialgericht Baden-Württemberg verweigerte der Frau die Kostenerstattung der Krankenkasse und bestätigte damit auch die Entscheidung der Vorinstanz. Denn es handle sich hierbei lediglich um einen kosmetischen Eingriff – und nicht um einen medizinisch notwendigen. „Von einer Krankheit oder gar Behinderung ist hier noch nicht auszugehen“, erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Erst bei einer Größe unter 1,41 m sei das der Fall, urteilte das Gericht. Auch sei die Frau nicht wegen ihrer Größe entstellt. Sie ist lediglich kleiner als die meisten ihrer Mitmenschen, habe aber sonst keine optischen Auffälligkeiten. Auch dass die Operation mögliche psychische Probleme beseitigt , bezweifelt das Gericht.
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