Pflegestärkungsgesetz (II und III) ab 01.01.2017

Die aktuellen Leistungen im Überblick

Fünf neue Pflegegrade ersetzen drei Pflegestufen

Ab dem 1. Januar 2017 ändern sich die Pflegestufen in der gesetzlichen Pflegeversicherung durch das zweite Pflegestärkungsgesetzt (PSG II). Aus bisher drei Pflegestufen werden dann fünf Pflegegrade. Dabei soll durch die Umstellung niemand schlechter gestellt sein. Dennoch gilt es einiges zu beachten.

Spielte bisher der Zeitaufwand bei der Einstufung eine entscheidende Rolle, orientiert sich die neue Eingruppierung an der Selbständigkeit des Betroffenen. Bei einem neuen Begutachtungsassessment (NBA) vergibt der Prüfer Punkte für die mangelnde Eigenständigkeit – je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.

Einteilung in Pflegegrade

Pflegegrad

Beeinträchtigung

1

geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Personen, die bereits 2016 über eine anerkannte Pflegestufe verfügen oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben (Pflegestufe 0) werden in 2017 nicht erneut geprüft. Sie werden automatisch in die neuen Pflegegrade eingeteilt, ohne dass ihnen ein Nachteil entsteht.

- Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Regel „+1“

- Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt die Regel „+2“

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Veröffentlicht am 24.11.2015

Pflegestufen vs. Pflegegrade

Pflegestufe

 

0

1

1meAK*

2

2meAK*

3

3meAK*

Härtefall

Pflegegrad

1

2

2

3

3

4

4

5

5

*meAK = mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden leicht erhöht. Einen Vergleich der Leistungen bei vollstationärer Pflege sehen Sie in der Tabelle unten (Leistungsvergleich Pflegestufe (PS) gegen Pflegegrade (PG)).

Pflegeleistungen 2015/2016 (Pflegesachleistungen)

Pflegstufe

I

II

III

Erstattung häusliche Pflege

468 Euro

1.144 Euro

1.612 Euro

Erstattung teilstationäre Pflege

468 Euro

1.144 Euro

1.612 Euro

Erstattung vollstationäre Pflege

1.064 Euro

1.330 Euro

1.612 Euro

Pflegeleistungen 2017 (Pflegesachleistungen)

Pflegegrad

I

II

III

IV

V

Erstattung häusliche Pflege

689 Euro

1.298 Euro

1.612 Euro

1.995 Euro

Erstattung teilstationäre Pflege

 

689 Euro

1.298 Euro

1.612 Euro

1.995 Euro

Erstattung vollstationäre Pflege

125 Euro

770 Euro

1.262 Euro

1.775 Euro

2.005 Euro

Leistungsvergleich (bei vollstationärer Pflege)

ALT

 

PS 0

PS 1

PS 2

PS 3

Härtefall

   

231 Euro

1.064 Euro

1.330 Euro

1.612 Euro

1.995 Euro

NEU

PG 1

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

PG 5

 

125 Euro

770 Euro

1.262 Euro

1.775 Euro

2.005 Euro

2.005 Euro

Leistungsvergleich (bei ambulanter Pflege)

ALT

 

PS 0

PS 1

PS 2

PS 3

Härtefall

   

123 Euro

468 Euro

1.144 Euro

1.612 Euro

1.995 Euro

NEU

PG 1

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

PG 5

 

0 Euro

689 Euro

1.298 Euro

1.612 Euro

1.995 Euro

1.995 Euro

Hilfreiche Links

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von weiteren hilfreichen Links zum Thema Pflegestärkungsgesetz:

Das Pflegestärkungsgesetz II - AOK (Erklärungen)

Pflegegrade - Pflege.de (Erklärungen und Pflegegrad-Rechner)

Pflegereform 2017 - focus.de (Erklärungen ausführlich)

Pflegereform - pflege-grad.org (FAQ)

Pflegereform 2017 - rechtzeitiges Handeln kann Kosen senken (GVI-News)

Weitere Informationen zum Pflegeversicherung erhalten Sie auch beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. oder beim Bundesministerium für Gesundheit.

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