Flexibel in den Ruhestand

16.01.2017. Immer mehr Menschen im Rentenalter sind berufstätig, so die Statistik. Der eine wünscht sich einen gleitenden Übergang von der Vollzeitbeschäftigung in den Ruhestand, der andere verdient sich so ein notwendiges Zubrot für die Haushaltskasse. Die Flexi-Rente soll den Nebenerwerb bald vereinfachen.

Hinzuverdienst im Ruhestand

Es fehlt nicht mehr viel bis zur Millionengrenze: Im Frühjahr 2016 gingen rund 965.000 Menschen über 65 Jahre einer geringfügigen Beschäftigung nach. Die Zahl der Minijobber in fortgeschrittenem Alter ist seit der Jahrtausendwende rasant gestiegen. Vor fünf Jahren lag sie mit knapp 770.000 noch gut 20 Prozent niedriger als heute, vor zehn Jahren mit 690.000 sogar knapp 29 Prozent darunter, so eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Angesichts der kontinuierlich sinkenden gesetzlichen Standardrente, die heute netto etwa 48 Prozent des Durchschnittseinkommens abdeckt, scheint viele Senioren nicht nur Freude und Selbstverwirklichung zu einem Nebenjob zu motivieren. Eine wachsende Zahl ist auf das zusätzliche Einkommen im Ruhestand angewiesen, um ihren Lebensstandard zu halten. "Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat, darf grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Kürzungen bei der Rente befürchten zu müssen", erklärt Isabell Gusinde von der Postbank. Frührentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen hingegen auf die Höhe des Hinzuverdienstes achten. Für Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, galt bislang, dass sie monatlich nicht mehr als 450 Euro und zweimal im Jahr bis zu 900 Euro einnehmen durften, ohne dass es zu einer Rentenminderung kommt. Anderenfalls wurde ihre Rente je nach Höhe des zusätzlichen Einkommens und individueller Hinzuverdienstgrenze in Stufen reduziert.

Flexi-Rente ab 1. Juli 2017

Ab 1. Juli 2017 ändert das Gesetz zur Flexi-Rente diese Verdienstgrenze. Sie gilt dann nicht mehr pro Monat, sondern liegt bei 6.300 Euro für das gesamte Jahr. Verdient man mehr, werden künftig 40 Prozent des Mehrbetrages von der Rente des Folgejahres abgezogen. "Damit ist der Abschlag nach dem neuen Rentengesetz individuell an den Hinzuverdienst gekoppelt und wird nicht mehr stufenweise vorgenommen, das ist deutlich vorteilhafter für den jobbenden Frührentner", so die Expertin. Achtung: Falls die Summe aus gekürzter Rente und dem Verdienst des Minijobs über dem besten Bruttoeinkommen der letzten 15 Jahre liegt, wird der darüber liegende Betrag vollständig auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Geringfügig Beschäftigte sollten eine weitere gesetzliche Änderung im kommenden Jahr beachten. Denn ab Januar wird der Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde auf 8,84 Euro angehoben. Wessen Stundenlohn steigt, muss gegebenenfalls seine Arbeitsstunden reduzieren, um nicht zu viel zu verdienen und Abstriche bei der Rente machen zu müssen. In der Regel nimmt diese Anpassung der Arbeitgeber vor.

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