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Verbesserte staatliche Förderung der Altersvorsorge

26.02.2025. Der Staat hat die Fördergrenzen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge zum Jahreswechsel erhöht. Wie Sparer davon profitieren können.

Steuerlich als Sonderausgaben bei ersten Schicht der Altersvorsorge

Beiträge zur ersten Schicht der Altersvorsorge können seit Januar bis zu 29.344 Euro pro Jahr (vorher 27.565 Euro) steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zu einer privaten Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, erklärt die uniVersa Versicherung. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt der doppelte Wert.

Drei Verbesserungen gibt es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge

Steuer- und sozialabgabenfrei können in diesem Jahr bis zu 3.864 Euro (2024: 3.624 Euro) vom Bruttolohn umgewandelt werden. Vom Arbeitgeber gibt es hierzu noch einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent. Der gleiche Betrag kann zusätzlich noch steuerfrei umgewandelt werden. „Damit lassen sich in diesem Jahr bis zu 7.728 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren“, so die uniVersa.

Erhöhung Freibetrag auf Betriebsrente

Erhöht hat sich auch der Freibetrag, bis zu dem versicherungspflichtige Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsrente bezahlen müssen. Er stieg auf 187,25 Euro pro Monat (Vorjahr: 176,75 Euro). Damit bleiben Kapitalabfindungen bis zu 22.470 Euro (Vorjahr: 21.210 Euro) von Krankenversicherungsbeiträgen verschont.

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